BWP 3/1982
Michael Eule
Erstellung und Auswahl von (schriftlichen) Prüfungsaufgaben nach § 36 Satz 1 BBiG und § 33 Abs. 1 Satz 1 HwO
Prüfungsausschüsse contra zuständige Stellen
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Nach § 36 Satz 1 Berufsbildungsgesetz und § 33 Abs. 1 Satz 1 Handwerksordnung errichten die zuständigen Stellen bzw. die Handwerkskammer für die Abnahme der Abschlußprüfung/Gesellenprüfung Prüfungsausschüsse. Aus dem Wortlaut dieser Regelungen ergibt sich nicht eindeutig, ob die Zuständigkeit der Prüfungsausschüsse die Erstellung und die Auswahl von schriftlichen Prüfungsaufgaben umfaßt oder ob dies eine Aufgabe der zuständigen Stelle ist. Diese Frage hat nicht nur Bedeutung für die Vereinheitlichung der Prüfungsaufgaben; von ihrer Beantwortung hängt ab, ob der Prüfungsausschuß ihm ungeeignet erscheinende Prüfungsaufgaben ablehnen oder ändern darf.
Der Autor stellt die unterschiedlichen Auffassungen dar und nimmt Stellung dazu.
Wilfried Reisse
Erarbeitung eines "Prüfungsrahmens" für die Abschlußprüfung der Gärtner
Ein Erfahrungsbericht
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Der Erfahrungsbericht beschreibt am Beispiel der Abschlußprüfung für Gärtner, wie Prüfungsinhalte mit Hilfe eines "Prüfungsrahmens" präzisiert werden können. Eine Präzisierung ist erforderlich, da man im Regelfall die Prüfungsaufgaben nicht unmittelbar aus den rechtlichen Vorgaben ableiten kann. Durch diesen Ansatz wird es möglich, die Entwicklung von Prüfungsaufgaben zu vereinfachen. Im Bericht werden für diesen Anwendungsfall die einzelnen Arbeitsschritte bei der Erstellung des Prüfungsrahmens skizziert und dessen Aufbau dargestellt. Auszüge daraus sollen verdeutlichen, wie die darin enthaltenen Prüfungsziele, Musteraufgaben, Angaben über Prüfungsniveaus usw. die Vorbereitung der Prüfung erleichtern können.
Christel Alt
Weiterentwicklung der Ausbildung des Hüttenfacharbeiters
Eine Zwischenbilanz zum Modellversuch in Duisburg
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Die Notwendigkeit, die Ausbildung des Hüttenfacharbeiters weiter zu entwickeln und auch im dualen System Möglichkeiten zum gleichzeitigen Erwerb gestufter schulischer Abschlüsse mit dem Facharbeiterabschluß zu schaffen, führten 1979 in Duisburg zum Antrag für die Einrichtung eines Kollegstufenversuchs im Schwerpunkt Rohstoffe/Werkstoffe. Das heißt: Es soll der Verbund von beruflich/betrieblicher und allgemeiner Bildung bei gleichzeitiger Modernisierung der Ausbildungsinhalte im Rahmen der geltenden Ausbildungsordnung für den Hüttenfacharbeiter erprobt werden. Der Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung wird dabei große Bedeutung zukommen. Bei der Durchführung ist dazu eine inhaltliche und organisatorische Feinabstimmung der betrieblichen und schulischen Ausbildung vor Ort erforderlich.
Günter Walden; Susanne Wiederhold-Fritz
Welchen Mehraufwand verursacht die betriebliche Erstausbildung behinderter Jugendlicher?
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In dem Beitrag werden erste Ergebnisse einer empirischen Untersuchung dargestellt. Die schriftliche, nicht repräsentative Befragung wurde Ende 1981 im Rahmen des Forschungsvorhabens "Kosten und Finanzierung der betrieblichen Berufsausbildung behinderter Jugendlicher" durchgeführt. Befragt wurden etwa 700 Betriebe. Neben Strukturdaten über die Ausbildungsbetriebe wurden Angaben zu den behinderten Auszubildenden erfaßt: Grad der Erwerbsminderung, schulische Vorbildung, Zustandekommen des Ausbildungsverhältnisses. Da es sich um eine Kurzbefragung handelte, beschränkte sich der Fragebogen auf die Erfassung solcher Kostenfaktoren, bei denen eine Abweichung zwischen behinderten Auszubildenden und nicht behinderten Auszubildenden zu vermuten war. Untersucht wurden bauliche Maßnahmen, Unterweisungszeiten, Abwesenheitszeiten, Leistungsgrad und die finanzielle Förderung.
Hans-Günther Ritz
Schwerbehindertenvertrauensleute und Berufsausbildung jugendlicher Schwerbehinderter
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Durch die 1981 vom BIBB durchgeführte empirische Studie zur beruflichen Bildung Behinderter wird ein deutliches Defizit an betrieblichen Erstausbildungsplätzen für behinderte Jugendliche belegt. Dabei zeigt diese Studie, daß größere Betriebe sich nur unterdurchschnittlich an der betrieblichen Ausbildung Behinderter beteiligen. Da eine Ausweitung des betrieblichen Ausbildungsangebotes für Behinderte als wünschenswert angesehen wird, soll hier diskutiert werden, wie weit der Schwerbehindertenvertrauensmann die Bereitstellung von betrieblichen Ausbildungsplätzen fördern kann.
Dieter Gärtner; Arthur Goldgräbe
Darstellung von Verfahren zur Auswertung von Berufsanalysen
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Durch Erhebungen im Rahmen von Berufsanalysen fallen oft eine erhebliche Anzahl von Daten an, die nur noch mit Hilfe elektronischer Rechenanlagen wirtschaftlich verarbeitet werden können. Zur Beantwortung verschiedener Fragestellungen und zur übersichtlichen Ergebnisdarstellung sowie zur Überprüfung der Ergebnisse auf Plausibilität und Aussagekraft ist eine Verdichtung der Informationen aus Erhebungen erforderlich. Hierzu sind aus dem vorhandenen Methodenarsenal anderer Wissenschaftsbereiche und eigens auf die Problemstellung zugeschnittene Auswertungsverfahren auszuwählen oder zu entwickeln. An Darstellungsbeispielen werden verschiedene Verfahren kurz vorgestellt, mit dem Ziel, ihre Anwendung auf berufsanalytische Problemlösungen anzuregen.