Die Förderung beruflicher Weiterbildung durch das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ist ursprünglich als ein Instrument "präventiver Arbeitsmarktpolitik" konzipiert worden. Die Einschränkung der Förderung seit dem Haushaltsstrukturgesetz von 1975 und die gleichzeitige Prioritätensetzung zugunsten Arbeitsloser und unmittelbar von Arbeitslosigkeit Bedrohter haben dagegen die Anpassung der Weiterbildungsförderung an die akuten Schwierigkeiten des Arbeitsmarktes immer deutlicher werden lassen. Auch die derzeit geplanten Einschränkungen beruflicher Bildungsmaßnahmen durch das Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz (AFKG) werden diese Tendenz noch verstärken. Erste Ergebnisse aus der Begleitforschung zum AMP, in dessen Rahmen betriebliche Qualifizierung als Instrument öffentlicher Arbeitsmarktpolitik eingesetzt wurde, zeigen dagegen Möglichkeiten einer präventiven Qualifizierungsförderung, die auch die Rand- bzw. Problemgruppen des Arbeitsmarktes berücksichtigt. Für eine Weiterentwicklung der beruflichen Weiterbildung ergebensich daraus neue Impulse.
Der Aufsatz versucht, die Komplexität der Zusammenhänge zwischen Jugendkriminalität, Jugendarbeitslosigkeit und Berufsausbildung ansatzweise aufzuzeigen. Dabei wird die Unzulänglichkeit einer statistischen Zusammenhangsprüfung zwischen Arbeitslosigkeit und Jugendkriminalität angesichts der gegenwärtigen Materiallage belegt. Weder die interne noch die externe Validität derartiger formal-statistischer Untersuchungen scheint in hinreichendem Maße gegeben. Es wird die These aufgestellt, daß Arbeitslosigkeit und delinquentes Verhalten zwei Faktoren neben anderen in einem komplexen Feld kumulierender Defizite sind. Diese kumulierte biographische Benachteiligung ist typisch für die Lebenssituation sozialer Randgruppen.
ln den vergangenen Jahren sind zahlreiche Maßnahmen in die Wege geleitet worden, um die bildungspolitische Zielperspektive "Ausbildung für alle" auch für jene Jugendlichen zu öffnen, die bislang nicht (hinreichend) vom System der beruflichen Erstausbildung erreicht worden sind. Neben Maßnahmen einer speziellen Berufsvorbereitung stehen Bemühungen, die Berufsausbildung so zu gestalten, daß sie den besonderen Schwierigkeiten und Bedürfnissen dieser benachteiligten Jugendlichen Rechnung trägt und ihnen einen erfolgreichen Ausbildungsabschluß ermöglicht. Ein solches Anliegen wird u. a. in einer Reihe von Modellversuchen verfolgt und liegt auch dem Programm des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft für die Förderung der Berufsausbildung von benachteiligten Jugendlichen zugrunde. Im folgenden Beitrag werden Ausgangspunkte, Ziele und pädagogische Ansätze dieser Vorhaben skizziert sowie Probleme angedeutet, wie sie sich aufgrund der bisher gewonnenen Erfahrungen abzeichnen.
Seit Mitte Oktober 1981 liegen mit der Veröffentlichung der amtlichen Schulstatistik alle Zahlen vor, die es erlauben, den zu Beginn des Ausbildungsjahres 1980/81 erreichten Stand der beruflichen Integration der ausländischen Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland festzustellen. Er wird im Zusammenhang mit der Entwicklung seit 1976 betrachtet. ln diesem Zeitraum kehrte sich die anfänglich rückläufige Zahl der im Bundesgebiet lebenden ausländischen Jugendlichen wieder um in einen rasch wachsenden Anstieg ihrer Zahl. ln diesem Zeitraum wurde eine Stichtagsregelung, die neu eingereisten Jugendlichen den Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrte, durch eine Wartezeitregelung ersetzt, die ihn wieder öffnete. ln diesen Zeitraum fallen die Beschlüsse der Bundesregierung vom 19. März 1980 zur Weiterentwicklung der Ausländerpolitik, die die besondere Bedeutung der beruflichen und sozialen Integration der jungen Ausländer hervorhoben.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung betreut seit 1980 Modellversuche zur Ausbildung ausländischer Jugendlicher. Bildungspolitische Voraussetzung der seit November 1981 insgesamt 14 Modellversuche ist das Modellversuchsprogramm des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft "zur Förderung der Ausbildung von ausländischen Jugendlichen in anerkannten Ausbildungsberufen" vom 30. Juni 1980. Eine solche bildungspolitische Schwerpunktsetzung zielt darauf ab, die verstärkte Aufmerksamkeit aller an der beruflichen Bildung Beteiligten darauf zu lenken, daß die erfolgreiche Berufsausbildung ausländischer Jugendlicher eine der gesellschaftspolitischen Aufgaben der nächsten Jahre sein wird: Es geht darum, den künftigen Fachkräftebedarf in Industrie und Handwerk heranzubilden und gleichzeitig jungen Ausländern die Möglichkeit zu eröffnen, sich beruflich zu qualifizieren.
Die aktuelle Diskussion zur Problematik der Eingliederung ausländischer Arbeitnehmerfamilien verweist nachdrücklich auf die Untersuchung der Bildungschancen dieser Bevölkerungsgruppe. Befragungen haben ergeben, daß fast 80 Prozent der ausländischen Arbeitnehmer als An- und Ungelernte beschäftigt sind, meist mit einer geringen Vorbildung nach Deutschland einreisten und daher noch immer über ungenügende Deutschkenntnisse und eine geringe Allgemeinbildung verfügen. Ihre Nachqualifizierung ist daher mit großen Schwierigkeiten verbunden, wenngleich in Betrieben und in Bildungswerken inzwischen auf diesem Gebiet große Anstrengungen unternommen werden. ln diesem Beitrag werden die Aus- und Fortbildungsprobleme ausländischer Jugendlicher und Erwachsener beschrieben, diemittels Intensivinterviews und Expertengesprächen festgestellt werden konnten. Abschließend werden Hinweise zu modellhaften Maßnahmen gegeben, die von Betrieben und Bildungswerken zur beruflichen Qualifizierung dieser Personengruppe durchgeführt werden.
Die Erkenntnis, daß Berufstätigkeit auch für Behinderte als eine wesentliche Voraussetzung individueller und gesellschaftlicher Integration anzusehen ist, hat sich in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten weitgehend durchgesetzt. Unterschiedliche Entwicklungstendenzen haben dazu beigetragen, daß diese aus der Zielsetzung eines Sozialstaates ableitbare Vorstellung auch für Behinderte an Wirksamkeit gewann. Vor einer Einlösung dieses Anspruchs sind wir allerdings noch weit entfernt. Das Integrationsziel schlug sich in einigen für die berufliche Rehabilitation Behinderter wesentlichen Gesetzen nieder; es hat sich jedoch auch auf alle anderen Lebensphasen und Lebensbereiche wie Erziehung, Bildung und Beruf ausgewirkt. Maßgeblicher Schritt für die Einbeziehung behinderter Jugendlicher in das Berufsbildungssystem ist das 1969 erlassene Berufsbildungsgesetz. Im folgenden wird zunächst versucht, anhand vorliegender Forschungsergebnisse zu skizzieren, inwieweit der zentrale Anspruch des BBiG auch für behinderte Jugendliche realisiert werden konnte. Anschließend werden Ansätze zur Diskussion gestellt, die zur quantitativen und qualitativen Verbesserung der Ausbildungssituation Behinderter beitragen könnten.