Ein wirksames Instrumentarium zur gezielten Innovationsorientierung und -förderung inhaltlich zentraler Felder der Wirtschafts- und Gesellschaftsentwicklung Deutschlands stellen sogenannte Leitprojekte dar. Sie werden von der Bundesregierung in ausgewählten Themenfeldern öffentlich ausgeschrieben. Für das Themenfeld "Nutzung des weltweit verfügbaren Wissens für Aus- und Weiterbildung und für Innovationsprozesse" hat das Bundesinstitut für Berufsbildung im Auftrag des BMBF die Projektträgerschaft übernommen. Die in dem Beitrag vorgestellten fünf Leitprojekte dieses Themenfeldes, deren Ergebnisse perspektivisch zu einem gezielten und bedarfsorientierten Einsatz der neuen IuK- Technologien in der beruflichen Bildung führen sollen, sind: L - lebenslanges Lernen, MedicDAT, SENEKA - Service- Netzwerke für Aus- und Weiterbildungsprozesse, VSC - Vernetztes Studium Chemie, VFH - Virtuelle Fachhochschule für Technik, Informatik und Wirtschaft.
Der Beitrag erläutert die wichtigsten Aspekte der niederländischen Qualifikationsstruktur und vergleicht sie mit den beruflichen Qualifikationen des deutschen Berufsbildungssystems. Zunächst werden Unterschiede in der Bündelung von Qualifikationen in beiden Ländern diskutiert. Dann werden die institutionalisierten Mechanismen für die Erarbeitung von Ausbildungsordnungen in Deutschland und von Lernzielen in den Niederlanden verglichen. Abschließend folgen Bemerkungen zur Steuerung der Ausbildungsträger durch Ausbildungsordnungen bzw. Rahmenlehrpläne in Deutschland und Lernziele in den Niederlanden.
Mit dem neuen Anforderungskatalog der Bundesanstalt für Arbeit vom November 1996 wurde die bisherige Qualitätssicherung für AFG-geförderte Bildungsmassnahmen weiterentwickelt. Das neue Instrument wird vorgestellt, Etappen der Qualitätssicherung in der AFG-geförderten Weiterbildung und der Zusammenarbeit zwischen der Bundesanstalt und dem Bundesinstitut für Berufsbildung werden skizziert und Vorschläge für eine Modernisierung der Qualitätssicherung umrissen. Schließlich geht der Beitrag der Frage nach, wieweit bei dem neuen Anforderungskatalog Entwicklungen der aktuellen Qualitätsdiskussion berücksichtigt wurden.
Das ehemalige Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft hat 1990 mit einem Qualifizierungsprogramm für das Personal der beruflichen Bildung in den ostdeutschen Bundesländern (Programm Personalqualifizierung Ost (PQO)) begonnen, dessen Förderung 1992 auf das Bundesinstitut für Berufsbildung übergegangen ist. Der Beitrag informiert über Ziele, Fördergrundsätze und Förderschwerpunkte des Programms PQO. Er gibt einen Überblick über den gegenwärtigen Stand und die daraus abgeleiteten künftigen Entwickungslinien.
Seit mehr als einem Jahr ergießt sich auf dem Feld der Berufsbildung ein wachsender Strom von Weiterbildungsangeboten auf die Bürger der neuen Bundesländer. Auch der Arbeitsbereich "Ausbilderförderung" des BIBB hat seinen Teil dazu beigetragen und tut dies weiterhin. Nachdem anfangs grundlegende schriftliche Informationen zusammengestellt wurden, Informationsveranstaltungen stattfanden und schließlich die Herausgabe von Broschüren begann, wird nun bei der Entwicklung von Weiterbildungsmaterialien für Ausbilder auf die besonderen Bedingungen in den neuen Bundesländern ggf. gesondert eingegangen. Am Beispiel eines Weiterbildungspaketes zum Thema Leittexte werden die Gründe für dieses Vorgehen und die dabei gewonnenen Erfahrungen dargestellt.
Ein Modellversuch zur Berufsausbildung benachteiligter, insbesondere lernschwacher und/oder verhaltensauffälliger Jugendlicher hat bewiesen, daß diese Gruppe erfolgreich ausgebildet werden kann. Es stellt sich jedoch die Frage, auf welche Weise der Übergang in eine anschließende Beschäftigung gewährleistet werden kann und inwieweit der Nachweis der Ausbildungsfähigkeit gültig ist, wenn der Schwerpunkt der Ausbildung theoretische Kenntnisse beinhaltet. Ferner stehen die ausbildenden Unternehmen (KMU) vor dem Problem, die neue Ausbildungsordnung in die Praxis umzusetzen. Hier spielen die fehlenden maschinellen Ausstattungen und mangelnde Qualifikationen der Ausbilder eine Rolle. Der Artikel berichtet über einen Modellversuch, der sich mit diesen Problemlagen auseinandersetzt und davon ausgeht, daß ihnen insbesondere durch eine verstärkte Kooperation zwischen außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen und Ausbildungsbetrieben begegnet werden kann.
Das im Grundgesetz garantierte Recht der freien Berufswahl bedeutet darüber hinaus die Bereitstellung eines entsprechend auswahlfähigen Ausbildungsplatzangebots, das tatsächlich materiell ausgeschöpft werden kann. Als entscheidendes Hindernis bei der Duchsetzung des Grundgesetzes "gleiche Chance aller Jugendlichen für eine qualitative optimale Berufsausbildung" erweist sich die Form der überwiegend einzelbetrieblich organisierten Berufsausbildungsfinanzierung. Um dieses Problem zu lösen, strebt der Staat eine gemeinschaftliche Verpflichtung zur Kostenträgerschaft aller Betriebe an. Konkret verfolgt diese Umgestaltung des Finanzierungsverfahrens nicht nur die volle paritätische Arbeitnehmermitbestimmung in allen Bereichen des Wirtschafslebens, sondern es geht vielmehr darum, die Entscheidung, ob ausgebildet wird oder nicht, unabhängig von betriebsindividuell bestimmten ökonomischen Kriterien zu treffen. Die einzelnen Vergabekriterien und Finanzierungsmöglichkeiten werden nachfolgend erläutert.
Im Bereich der kaufmännischen Weiterbildung wird zur Zeit eine Vielzahl von Veranstaltungen angeboten, die von einerhinsichtlich Interessenlage und finanzieller Leistungsfähigkeit differenzierten Trägerschaft in unterschiedlich organisiertenBildungseinrichtungen durchgeführt werden. Der Autor hat eine Übersicht über die im Bereich der kaufmännischen Weiterbildung angewandten Typen von Regelungsinstrumenten und deren Wirkungsweise erstellt. Das BIBB wird im Rahmen eines Projekts zunächst den Qualifizierungsstandard ermitteln, für den eine Regelung sinnvoll ist. Auf der Grundlage einer solchen Regelung könnte dann nach und nach der kaufmännische Weiterbildungsbereich strukturiert werden.
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