1995 hat das Bundesinstitut für Berufsbildung das Vorhaben 'Berufsbegleitende Nachqualifizierung' gestartet. Ziel ist die Umsetzung von berufsbegleitenden Qualifizierungsangeboten für junge Erwachsene ohne Berufsausbildung. Das Vorhaben unterstützt die Initiativen zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung durch die Beratung von Trägern, Kostenträgern und zuständigen Stellen bei der inhaltlichen Konzeption und Gestaltung des Finanzierungsrahmens sowie durch die fachliche Betreuung von Modellversuchen, der Koordination und Förderung des Erfahrungsaustausches und der Dokumentation wichtiger Ergebnisse.
Die Daten über die finanziellen Aufwendungen für einen Bildungsbereich gehören zu den wichtigsten Indikatoren, die über dessen Bedeutung Aufschluss geben. Für die wachstumsintensive berufliche Weiterbildung gibt es nur lückenhafte Daten, und die Angaben über das Gesamtvolumen der finanziellen Aufwendungen gehen erheblich auseinander. Der Beitrag dokumentiert deshalb - bezogen auf das Jahr 1992 - die Angaben über die wichtigsten Finanzierungsquellen (Statistiken, Erhebungen, Schätzungen), kommentiert die Einzeldaten und versucht, eine Gesamtdarstellung der finanziellen Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung zu geben.
Vor dem Hintergrund geringerer Sozialbudgets von Bund, Länder und anderen Kostenträgern wird sich im kommenden Jahr bei gleichzeitig wachsendem Bedarf der Trend zu größerer Effizienz sozialer Dienstleistungen verstärken müssen. Auch wird angesichts der demographischen Entwicklung im Bereich der sozialen Dienste eine Qualitätssteigerung und Professionalisierung der sozialen Arbeit, besonders in den neuen Bundesländern, notwendig. Die mannigfaltigen Angebote von Weiterbildungsträgern, die jetzt auch dort den Weiterbildungsmarkt beleben, bilden häufig die einzige Grundlage für die Arbeit in Einrichtungen sozialer Dienste. Schwerpunkte der Weiterbildung sind neben problembezogenen Weiterbildungsangeboten wie z.B. im Bereich der Jugendhilfe auch spezielle Angebote u.a. auf dem Gebiet des Sozialmanagements.
Das im Grundgesetz garantierte Recht der freien Berufswahl bedeutet darüber hinaus die Bereitstellung eines entsprechend auswahlfähigen Ausbildungsplatzangebots, das tatsächlich materiell ausgeschöpft werden kann. Als entscheidendes Hindernis bei der Duchsetzung des Grundgesetzes "gleiche Chance aller Jugendlichen für eine qualitative optimale Berufsausbildung" erweist sich die Form der überwiegend einzelbetrieblich organisierten Berufsausbildungsfinanzierung. Um dieses Problem zu lösen, strebt der Staat eine gemeinschaftliche Verpflichtung zur Kostenträgerschaft aller Betriebe an. Konkret verfolgt diese Umgestaltung des Finanzierungsverfahrens nicht nur die volle paritätische Arbeitnehmermitbestimmung in allen Bereichen des Wirtschafslebens, sondern es geht vielmehr darum, die Entscheidung, ob ausgebildet wird oder nicht, unabhängig von betriebsindividuell bestimmten ökonomischen Kriterien zu treffen. Die einzelnen Vergabekriterien und Finanzierungsmöglichkeiten werden nachfolgend erläutert.
The documents made publicly accessible on this website, including associated data such as images, graphics and multimedia files, are protected by copyright. The respective authors are responsible for content. Individual reproductions such as copies and print-outs may only be made for private and other personal use (§ 53 German Copyright Law, UrhG). The legally permitted uses for teaching, science and institutions (§§ 60a ff. UrhG), in particular for the purpose of non-commercial scientific research, remain unaffected by this. In addition, reproduction, distribution and making available to the public are only permitted with the express permission of the publisher and with a reference to the source. This applies in particular in respect of reproduction and archiving of documents on electronic data media or on another server. Users themselves are responsible for compliance with legal stipulations and may be held liable in the event of misuse.