50 Jahre BBiG – Rechtlicher Rahmen mit genügend Gestaltungsspielraum?

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Issue/Year (Volume) 5/2019 (48)
Page(s) 6-10
URN urn:nbn:de:0035-bwp-19506-5
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Am 1. September 1969 trat das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Kraft. Vorausgegangen waren lange und intensive Debatten über die Notwendigkeit und Regelungsbereiche eines solchen Gesetzes. Seit seinem Inkrafttreten gelten bundeseinheitliche Bestimmungen für die duale Ausbildung und berufliche Fortbildung. Das hohe Maß an Standardisierung und die gesetzlich geregelte Zusammenarbeit der Sozialpartner mit Bund und Ländern tragen wesentlich zur Profilierung dieses Bildungsbereichs bei und genießen international hohes Ansehen. Doch bietet der gesetzliche Rahmen auch genügend Flexibilität, um auf Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft reagieren zu können? Mit kurzen Statements aus dem Hauptausschuss und dem wissenschaftlichen Beirat des BIBB von Dr. Alexandra Bläsche, Prof. Dr. Detlef Buschfeld, Elke Hannack und Dr. Hans Jürgen Metternich wird diese Frage rückblickend und perspektivisch beleuchtet.