Zur sozialrechtlichen Bedeutung der Ausbildungsberufe

Autor/in
Ausgabe/Jahr (Jahrgang) 4/1978 (7)
Seite(n) 10-12
Sprachen
    deutsch
Schlagworte

Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 30.3.1977 ist für die Sozialversicherten und für diejenigen, die im Bereich der Ordnung von Ausbildungsberufen tätig sind, von ausschlaggebender Bedeutung. Wesentliche Gesichtspunkte für die sozialrechtliche Bedeutung von Berufen sind die darin getroffene Unterscheidung der Berufstätigkeiten in sogenannte Leitberufe und der Bezug dieser Leitberufe einerseits auf die Berufsausbildung und andererseits auf die tarifliche Bewertung der Berufstätigkeit.