Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Ordnung der Berufsausbildung

Autor/in
Ausgabe/Jahr (Jahrgang) 3/1977 (6)
Seite(n) 16-19
Sprachen
    deutsch
Schlagworte

Die Ordnung der Berufsausbildung wird entsprechend der verfassungsrechtlich gegebenen Kompetenzverteilung von Bund und Ländern wahrgenommen. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auf diesem Gebiet dient der Optimierung der Berufsausbildung und erfolgt nach Verfahren, die zwischen Bund und Ländern vereinbart wurden. Die Zusammenarbeit bei der Ordnung der Berufsausbildung muß ihre Entsprechung bei der Durchführung der Berufsausbildung finden.