Mit der Einführung des Unterrichtsprinzips »Berufssprache Deutsch« und des neuen Lehrplans für Deutsch reagiert das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) auf den steigenden Bedarf an Sprachbildung an beruflichen Schulen. Der Beitrag zeigt die empirischen Grundlagen dafür auf und skizziert den in Zusammenarbeit zwischen dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) und dem Institut für Deutsch als Fremdsprache der LMU München entwickelten konzeptionellen Hintergrund für einen fachintegrierten Deutschunterricht und sprachsensiblen Fachunterricht an Berufs- und Berufsfachschulen.
Die im Beruf geforderten Sprachkompetenzen variieren mit den jeweiligen Aufgaben und Tätigkeiten. Doch wie lassen sie sich berufsspezifisch identifizieren und im Rahmen der Ausbildung vermitteln und fördern? Im Beitrag wird am Beispiel des Ausbildungsberufs Hauswirtschafter/-in aufgezeigt, wie ausgehend von den fachlichen und (fach-)sprachlichen Kompetenzen, die im Ausbildungsrahmenplan und im Rahmenlehrplan festgelegt sind, Fach- und Berufssprache im schulischen Unterricht handlungsorientiert und differenziert vermittelt werden können.
Der Umweltschutzgedanke hat sich in den vergangenen Jahrzehnten als inhaltlicher Mindeststandard in Ausbildungsrahmenplänen, Rahmenlehrplänen und in der Regel auch in Prüfungsanforderungen der dualen Berufsausbildung etabliert. Aber wie wird er konkret in Prüfungsaufgaben aufgegriffen? Ausgehend von BIBB-Hauptausschussempfehlungen und der Standardberufsbildposition »Umweltschutz« in Ausbildungsrahmenplänen wird im Beitrag die Verankerung des Themas in Ordnungsmitteln und Prüfungsaufgaben exemplarisch in vier anerkannten Ausbildungsberufen beschrieben. Abschließend folgen Überlegungen zur Weiterentwicklung des Themas in Richtung Nachhaltigkeit.
Für einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf regelt der Bund die Ausbildung an den betrieblichen Lernorten durch eine Ausbildungsordnung. Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) verabschiedet für die Ausbildung im Lernort Berufsschule einen Rahmenlehrplan. Der Beitrag beschreibt die Abstimmung der beiden Curricula und gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.
Der Beitrag nimmt das Verständnis von Kompetenz in den Verordnungen der dualen Ausbildung für den beruflichen Teil in den Fokus. Es wird dargestellt, auf welche Weise das Kompetenzverständnis in den Rahmenlehrplänen für den beruflichen Unterricht in den dualen Ausbildungsgängen formuliert wird. Die Grundlage für dieses Kompetenzverständnis wurde in der sogenannten Handreichung der KMK von 1996 gelegt. Diese Handreichung wird im ersten Abschnitt konzentriert dargestellt. Hierauf aufbauend werden im zweiten Abschnitt Herausforderungen skizziert, um schließlich im dritten Abschnitt zu der aktuellen Fassung der Handreichung von 2011 zu kommen. Auf diese Weise wird aufgezeigt, wie sich das Kompetenzverständnis verändert hat und wodurch diese Veränderung motiviert war. Dabei wird auch deutlich, dass in der Handreichung gleichzeitig drei Kompetenzansätze thematisiert werden.
In die pädagogische Qualifizierung des Ausbildungspersonals ist Bewegung gekommen. Aufgrund der Aussetzung der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) in den Jahren 2003 bis 2009 wurde gelegentlich gefragt, ob formelle Nachweise für Ausbilder/-innen überhaupt notwendig seien. Mit Verabschiedung der neuen AEVO im Januar 2009 wurde ein wichtiges Signal für die Notwendigkeit pädagogischer Qualifizierung von Ausbildern gegeben. Der Rahmenplan vom Juni 2009 sichert bei der Durchführung von Lehrgängen zum Erwerb der Ausbilderqualifikation bundesweit einheitliche Qualitätsstandards. Im Beitrag werden die neue AEVO und der Rahmenlehrplan vor dem Hintergrund veränderter Anforderungen in der Ausbildungspraxis gewürdigt.
Ausgehend von den Phänomenen des informellen Lernens wird ein neuer Ansatz für die berufliche Weiterbildung vorgestellt. Die Teilnehmer lernen nicht abstrakt nach einem "Lehrplan" und wenden es dann auf konkrete Handlungssituationen an, sondern sie lernen, indem sie ein reales Problem betriebliches Problem bearbeiten. Dazu bilden sie eine Lerngruppe, in der sie ihr Problem bearbeiten. Sie wird von einem Lernbegleiter moderiert. Der Beitrag beschreibt einen Ansatz aus dem Einzelhandel und erläutert Bedingungen und Hintergründe.
Bei der Neuordnung der Metallberufe und damit auch der Erarbeitung neuer Lehrpläne wurde den veränderten betrieblichen Anforderungen an den Facharbeiter von morgen Rechnung getragen. Enge, starre inhaltliche Vorgaben der bestehenden Ausbildungsordnungen und Lehrpläne, die technische Innovationen nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigen konnten und somit als ausbildungshemmend bewertet wurden, sollten durch qualifikations- und kompetenzbeschreibende Pläne ersetzt werden. Der Beitrag stellt am Beispiel der industriellen Metallberufe dar, wie diese Erfordernisse bei der Erarbeitung der neuen Lehrpläne umgesetzt wurden.
Die Zusammenlegung der handwerklichen Ausbildungsberufe zum Installateur und Heizungsbauer (1998, Anlage A der HWO) soll die Betriebe in die Lage versetzen, mehr Leistungen aus einer Hand anzubieten. Konsequenterweise ist auch aus den ehemaligen Ausbildungsberufen Gas- und Wasserinstallateur und Zentralheizungs- und Lüftungsbauer ein neuer Ausbildungsberuf "Anlagenmechaniker für Sanitär- Heizungs- und Klimatechnik" entstanden. Auch Teile des Anlagenmechanikers der Fachrichtung Versorgungstechnik sind in die Ausbildung eingeflossen. Die Ausbildung kann sowohl im Handwerk als auch in der Industrie durchgeführt werden. Im Beitrag werden wesentliche Aspekte des neuen Ausbildungsberufes vorgestellt (Ausbildungsstruktur, Ausbildungsprofil, Einsatzmöglichkeiten, Lehrplankonzept, Grund- und Fachstufe, Prüfung).
Die Sozialparteien haben eine Teilnovellierung der Ausbildungsordnung Versicherungskaufmann und die Einrichtung einer Berufsfachgruppe "Expertenteam Versicherungswirtschaft" beschlossen. Damit sollen zusätzliche Ausbildungsplätze gewonnen sowie die bewährte Ausbildungsordnung zügig den neuen Entwicklungen angepasst und um Finanzprodukte erweitert werden. Die Ergebnisse der Teilnovellierung basieren auf der Neuordnung von 1996. Der Beitrag informiert über Hintergrund und Veränderungen in Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan.
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