International mobility of employees is playing an increasingly important role within the context of global networking. Such mobility is, however, restricted by dint of the fact that qualifications obtained within an educational and training history mostly have a country-specific context. This means that they frequently cannot be utilised to their fullest extent abroad. The result of this is that employees who have qualified abroad sometimes exercise tasks which are not in accordance with their training. Which factors favour or inhibit such an over-qualified employment in particular? The article investigates this issue using data from the latest 2018 Labour Force Survey conducted by BIBB and the Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) [Federal Institute for Occupational Safety and Health].
Empirical findings on the basis of the 2012 Employee Survey conducted by BIBB and the Federal Institute for Occupational Safety and Health (BIBB/BAuA Employee Survey)
Completion of vocational education and training is of high value to the labour force on the German labour market. It reduces the risk of unemployment or precarious employment compared to persons who are not in possession of a vocational qualification. Although such average considerations are important, they also mask the high degree of variance that exists in some cases within the group of persons with vocational qualifications. The aim of the present article is to analyse inequality on the labour market in occupationally specific terms. This takes place on the basis of the Employee Survey conducted by BIBB and the Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) [Federal Institute for Occupational Safety and Health] (BIBB/BAuA Employee Survey), which provides extensive opportunities to analyse benefits on the labour market whilst also at the same time taking occupationally related drawbacks into account. The extent to which compensation for drawbacks and disadvantages at the occupational level is provided in the form of wages is a further research issue addressed by the article.
Benachteiligtenförderung ist seit langem ein Bestandteil des Berufsbildungssystems. Ursprünglich stand die Frage im Vordergrund, wie für die Jungarbeiter ein sinnvolles Bildungsangebot der Berufsschule entwickelt werden könnte. Später, in den frühen 70er Jahren, sollte das Berufsvorbereitungsjahr die "Problemgruppen" des Berufsbildungssystems aufnehmen. Parallel dazu entstanden die ersten berufsvorbereitenden Lehrgänge, finanziert durch die Bundesanstalt für Arbeit. 1980 begann das sog. "Benachteiligtenprogramm" mit ca. 600 Ausbildungsplätzen in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen, bei Bildungsträgern. 1988 wurde das Programm in das AFG übernommen und damit zu einem Regelangebot gemacht. Seit 1982 gehören auch die "ausbildungsbegleitenden Hilfen" zum Unterstützungsangebot für betriebliche Auszubildende. Seit geraumer Zeit tauchen jedoch Fragen bzw. Forderungen nach Optimierung des Fördersystems auf. Gezielte und individuelle Förderung, Optimierung der Lernformen, Verbesserung der sozialpädagogischen Betreuung und Anbindung an die betriebliche Praxis, Zertifizierung erworbener Kompetenzen sind Stichworte, die die aktuelle Diskussion prägen. Der Beitrag geht diesen Entwicklungen nach.
In den letzten Jahren haben Bund, Länder, Bundesanstalt für Arbeit und nicht zuletzt die Europäische Union in den Regionen mit angespanntem Ausbildungsmarkt erheblich zur Förderung der betrieblichen Ausbildung beigetragen. Unter der Vielzahl der Finanzierungsträger und Förderprogramme leidet die Transparenz der Förderausgaben. Kritische Stimmen sehen in der staatlichen Förderung einen Beitrag zur Subventionierung betrieblicher Ausbildungsplätze. In dem Beitrag werden Analyseergebnisse zu Umfang und Struktur öffentlicher Förderausgaben im Zeitraum 1997 bis 2001 dargestellt. Schliesslich wird der Frage nachgegangen, inwieweit die öffentliche Hand dabei die Betriebe von ihrer Verantwortung entlastet, die Ausbildung selbst zu finanzieren.
In den letzten Jahren haben Bund, Länder, Bundesanstalt für Arbeit und die Europäische Union in den Regionen mit angespanntem Ausbildungsmarkt erheblich zur Förderung der betrieblichen Ausbildung beigetragen. Unter der Vielzahl der Finanzierungsträger und Förderprogramme leidet die Transparenz der Förderausgaben. Kritische Stimmen sehen in der staatlichen Förderung einen Beitrag zur Subventionierung betrieblicher Ausbildungsplätze. In dem Beitrag werden Analyseergebnisse zu Umfang und Struktur öffentlicher Förderausgaben (Bund und Länder) im Zeitraum 1997 bis 2001 dargestellt, wobei drei Finanzierungsschwerpunkte unterschieden werden: Kurative Förderung, Strukturförderung, Zielgruppenförderung. Schliesslich wird untersucht, inwieweit die öffentliche Hand dabei Betriebe von ihrer Verantwortung entlastet, die Ausbildung selbst zu finanzieren.
23 Prozent aller Lehrlinge (97.800 Jugendliche) in Ostdeutschland wurden im Jahr 1999 ausserbetrieblich ausgebildet. Dieser Anteil lag in den alten Ländern bei nur 4 Prozent (52.200 Jugendliche). Im Jahr 2000 stieg der Anteil der ausserbetrieblichen Lehrlinge in Ostdeutschland sogar auf knapp 26 Prozent. Analysen auf der Basis der Beschäftigtenstatistik der Bundesanstalt für Arbeit und der Erhebung des BIBB zum Umfang ausserbetrieblicher Lehrstellen nach Ländern zeigen indes ein dem Westen vergleichbares, in Teilen sogar überdurchschnittliches Ausbildungsengagement der ostdeutschen Wirtschaft. Die Daten entkräften das Argument, die ostdeutschen Betriebe seien nicht im erforderlichen Masse bereit, sich an der beruflichen Erstausbildung zu beteiligen und überliessen diese Aufgabe dem Staat. Erklärungsansätze bieten Nachfrage-, Betriebs- und Beschäftigtenfaktoren. Insgesamt wird aus der Analyse deutlich, dass der Ausbildungsstellenmarkt in den neuen Ländern mit seinem Zusammenspiel zwischen Nachfrage und Angebot besser funktioniert als bisher vermutet und die Programme zur Förderung der betrieblichen Ausbildung in Ostdeutschland erfolgreicher verlaufen sind als angenommen. Jedoch wird ausserbetriebliche Ausbildung weiterhin einige Jahre auf hohem Niveau erforderlich sein.
Eine Arbeitsgruppe mit Experten vom Bundesinstitut für Berufsbildung (www.bibb.de) und Fachleuten aus Verwaltung und Forschung aus Frankreich hat die Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt für Jugendliche in Deutschland und Frankreich gegenübergestellt und spezifische Besonderheiten der beiden Berufsbildungssysteme diskutiert. Ziel war es, die Programme zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit in beiden Ländern zu vergleichen und zum gegenseitigen Nutzen besonders erfolgreiche und innovative Ansätze dieser Programme herauszuarbeiten. Untersucht wurden auf deutscher Seite das Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit - Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung Jugendlicher" und die "Benachteiligtenförderung" der Bundesanstalt für Arbeit, auf französischer Seite die Programme "TRACE" und "Nouveaux services-emplois jeunes / NS-EJ". Grundlage des Treffens war die im Rahmen der 74. Deutsch- Französischen Gipfelkonsultationen am 30. November in Paris verabschiedete "Gemeinsame Erklärung über Initiativen zur Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung von Jugendlichen".
Seit nunmehr 18 Jahren gibt es in Deutschland mit der Benachteiligtenförderung ein bildungspolitisches Instrument, dessen Bedeutung für die Berufsausbildung seitdem kontinuierlich zugenommen hat und durch das Sonderprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit um neue Fördervarianten ergänzt worden ist. Der Beitrag stellt die Entwicklung der Benachteiligtenförderung anhand der Teilnehmerzahlen und der finanziellen Aufwendungen dar. Das Finanzvolumen und die Teilnehmerzahlen sind beachtlich angestiegen. Dies gilt insbesondere für die außerbetriebliche Berufsausbildung. Ihre Teilnehmerzahlen haben sich sowohl in den neuen als auch in den alten Ländern deutlich erhöht. Dabei bestehen auffallend große, regionale Unterschiede.
Mit dem neuen Anforderungskatalog der Bundesanstalt für Arbeit vom November 1996 wurde die bisherige Qualitätssicherung für AFG-geförderte Bildungsmassnahmen weiterentwickelt. Das neue Instrument wird vorgestellt, Etappen der Qualitätssicherung in der AFG-geförderten Weiterbildung und der Zusammenarbeit zwischen der Bundesanstalt und dem Bundesinstitut für Berufsbildung werden skizziert und Vorschläge für eine Modernisierung der Qualitätssicherung umrissen. Schließlich geht der Beitrag der Frage nach, wieweit bei dem neuen Anforderungskatalog Entwicklungen der aktuellen Qualitätsdiskussion berücksichtigt wurden.
Die Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen (FuU) der Bundesanstalt für Arbeit weisen Qualitätsdefizite auf, die u.a. auf einem weitgehenden Verzicht auf die Festlegung und Verfolgung potentialorientierter Standards für die Outputqualität in - AFG - gestützten FuU beruhen. Neuere Ansätze der systemischen Personal- und Organisationsentwicklung sowie ganzheitlich-evolutionäre Ansätze der Betriebspädagogik und des Führungskräftetrainings werden daraufhin überprüft, ob auf ihrer Grundlage eine an der Ergebnisqualität orientierte "systemische" Arbeitsmarktpolitik entwickelt werden kann.
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