Mit dem neuen Anforderungskatalog der Bundesanstalt für Arbeit vom November 1996 wurde die bisherige Qualitätssicherung für AFG-geförderte Bildungsmassnahmen weiterentwickelt. Das neue Instrument wird vorgestellt, Etappen der Qualitätssicherung in der AFG-geförderten Weiterbildung und der Zusammenarbeit zwischen der Bundesanstalt und dem Bundesinstitut für Berufsbildung werden skizziert und Vorschläge für eine Modernisierung der Qualitätssicherung umrissen. Schließlich geht der Beitrag der Frage nach, wieweit bei dem neuen Anforderungskatalog Entwicklungen der aktuellen Qualitätsdiskussion berücksichtigt wurden.
Das Benachteiligtenprogramm (AFG § 40c) hat wesentlich zur bundesweiten Verankerung des sozialpädagogischen Förderansatzes in der Zusammenarbeit von Ausbildern, Sozialarbeitern und Lehrern beigetragen. Der Beitrag geht der Frage nach, wie tragfähig der Förderansatz ist, um auch den zukünftigen Aufgaben der Benachteiligtenförderung gerecht zu werden. Als Bewertungsmaßstab wird das Ziel "Ausbildung für alle Jugendlichen" herangezogen. Analysiert werden die Ursachen der Ausbildungslosigkeit und präventive Maßnahmen im Bereich der beruflichen Bildung, die den Zugang, die Struktur der Berufsausbildung und die Verringerung der Abbruchquote betreffen. Ein letzter Abschnitt befasst sich mit ergänzenden Förderstrategien zum Nachholen von Berufsabschlüssen. Hier erscheint besonders die Kombination von Qualifizierung und Beschäftigung erfolgversprechend.
Vor dem Hintergrund der 10. Novellierung des Arbeitsförderungsgesetzes von 1993 wurden Untersuchungen zur Situation arbeitsloser Aussiedler/-innen sowie zur Angebotspraxis der Bildungsträger durchgeführt. Insgesamt haben sich die Ausgangsbedingungen für eine berufliche und soziale Integration von Aussiedlern erheblich verschlechtert. Kosteneinsparungen und die 10. Novellierung des Arbeitsförderungsgesetzes gefährden ihre berufliche Integration. Von Arbeitslosigkeit betroffen sind besonders Angehörige von Organisations-, Verwaltungs- und Büroberufen sowie Arbeitskräfte aus der Land- und Forstwirtschaft, Akademiker und Frauen. Um den Eingliederungsprozess von Aussiedlern in die Berufs- und Arbeitswelt wirksam zu unterstützen, müsste eine langfristig angelegte Förderpolitik stabile Finanzierungsgrundlagen zur Verbesserung sprachlicher und beruflicher Fähigkeiten schaffen.
In dem Beitrag werden die Grundlagen der Qualitätssicherung von Weiterbildungsmaßnahmen und die Kernpunkte der Förderungspraxis skizziert. Seit Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) hat die Qualitätssicherung drei Entwicklungsphasen durchlaufen: In der ersten Phase (1969-1975) erfolgte Qualitätssetzung und -sicherung der AFG-geförderten Weiterbildung vor allem über die Professionalisierung, die durch die Abschlüsse angestrebt wurde. In der zweiten Phase (1976-1989) wurde zum einen ein vom Bundesinstitut für Berufsbildung entwickelter Begutachtungskatalog eingesetzt, zum anderen wurden von der Bundesanstalt für Arbeit 1989 Qualitätsstandards für die Fortbildung und Umschulung (FuU-Qualitätsstandards) verabschiedet, die ein umfassendes Qualitätsförderungs- und -sicherungskonzept repräsentieren. Die dritte Entwicklungsphase der Qualitätssicherung ist im wesentlichen geprägt von administrativen Maßnahmen mit dem Ziel einer Marktbereinigung, d.h. das bisherige Qualitätskonzept wurde ausgestaltet und durch zahlreiche Einzelregelungen ergänzt. Abschließend werden Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Qualitätssicherungsinstrumentariums anhand der bisherigen AFG-Standards und internationaler Normen diskutiert und konkrete Vorschläge zur künftigen Qualitätssicherung entwickelt.
Die quantitativen und strukturellen Entwicklungen des Arbeitskräfte- und Qualifikationsbedarfs sowie die Entwicklungen der Bildungs- und Berufswahlorientierung junger Menschen sind wesentliche Rahmenbedingungen, durch die die Anforderungen an die Gestaltung des dualen Systems bestimmt werden. Seine Weiterentwicklung muß sich deshalb an diesen Rahmenbedingungen orientieren. Dabei darf allerdings nicht aus dem Auge verloren werden, daß die duale Berufsausbildung ein Teil des Sekundarbereiches II des Bildungssystems ist. Wie die schulischen Bildungswege der Sekundarstufe II hat sie damit auch einen allgemeinen Bildungsauftrag zu erfüllen, der auf die Entwicklung junger Menschen zu selbständig und verantwortlich denkenden und handelnden Persönlichkeiten zielt. Der Anspruch der Auszubildenden auf umfassende Bildung muß deshalb mit den aus objektiven Rahmenbedingungen abzuleitenden Erfordernissen für die Gestaltung dualer Ausbildung in Einklang gebracht werden. Eine pädagogische und inhaltliche Differenzierung der dualen Ausbildungspraxis in Schule und Betrieb sowie die Herstellung der Gleichwertigkeit dualer Berufsausbildung im Verhältnis zu den schulischen Bildungsgängen des Sekundarbereiches II sind berufsbildungspolitische Ziele, die diesem Anspruch entsprechen. Unter bedarfsorientierten Gesichtspunkten könnten Differenzierung und Gleichwertigkeit zugleich einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Nachfrage nach dualer Ausbildung auf hohem Niveau leisten.
Aus der Analyse der Weiterbildungsstatistik in Nordrhein-Westfalen geht hervor, dass Frauen vor allem bei den qualifizierten Massnahmen deutlich unterrepräsentiert sind. "Ihre 'Wiedereingliederung' findet vorwiegend in der Form von Anpassungsmassnahmen, daneben in Lehrgängen zur Verbesserung der Vermittlungsmöglichkeiten, sog. Paragraph 41 a-Kursen statt, die oft nur wenige Wochen dauern. Die Analyse zeigt auch, dass die Ursachen für die starke Unterpräsentierung von Frauen bei Aufstiegsmassnahmen nicht bei der fehlenden beruflichen und schulischen Vorbildung zu suchen sind, sondern beim zu einseitigen Schulungsangebot in allen wichtigen Frauenberufen (mit Ausnahme einiger kaufmännischer Berufe) sowie bei der Verknüpfung der Förderung mit der eigenen Vorleistung, wodurch Frauen mit familienbedingten Arbeitsmarktrisiken strukturell benachteiligt werden."
Die "Konsolidierung auf hohem Niveau", die die Bundesanstalt für Arbeit Mitte 1988 bei den Maßnahmen der Fortbildung und Umschulung eingeleitet hat, haben zu einem deutlichen Rückgang der Eintritte in Weiterbildungsmaßnahmen geführt. Dieser Rückgang war bei einzelnen Personengruppen und in verschiedenen Gruppen von Arbeitsamtsbezirken unterschiedlich stark ausgeprägt.
Der Beitrag skizziert die zentralen Herausforderungen an die berufliche Weiterbildung. An den empirischen Befunden zur Segmentierung hinsichtlich der Weiterbildungsbeteiligung zeigt sich, daß bisher keine angemessenen Anworten auf diese Herausforderungen gegeben wurden. Rahmenbedingungen und Strukturen der beruflichen Weiterbildung begünstigen eine Qualifizierung nach dem Recycling-Modell, das Segmentierungsprozesse fördert. In den Ansätzen zu einer präventiven Weiterbildung werden dagegen die Chancen zu einer Neurorientierung gesehen.
In der wissenschaftlichen Terminologie ebenso wie in der sozialpolitischen Diskussion hat sich mittlerweile der Begriff "Familienpause" als terminus technicus für das Phänomen eingebürgert, daß verheiratete Frauen mit Kindern auch heutzutage üblicherweise die Erwerbstätigkeit für einige Zeit unterbrechen, um sich (fast) ausschließlich der Erziehung ihrer Kinder und der Betreuung der Familie zu widmen. In dem Artikel wird dargestellt, daß der Ausdruck "Familienpause" unter den heutigen Lebensbedingungen von Frauen in Familie und Beruf nicht mehr sachgemäß ist. Das moderne Frauendasein definiert sich nicht mehr nur über die Existenz der Familienfrau, sondern läßt ein zunehmend größeres Spektrum von Möglichkeiten und eine flexiblere Handhabung beider Bereiche, der Familien- wie der Berufstätigkeit, zu.
Der Beitrag untersucht die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten. Neben der quantitativen Entwicklung seit 1970 wird die Struktur der nicht arbeitslosen Weiterbildungsteilnehmer dargestellt. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Beteiligung von Beschäftigten an AFG-geförderten Bildungsmaßnahmen trotz einer Steigerung in jüngster Zeit als unzureichend angesehen werden muss. "Die Eintrittszahlen in berufliche Weiterbildungsmaßnahmen entsprechen etwa der Situation in den frühen 70er Jahren, der gestiegene Stellenwert beruflicher Weiterbildung für Arbeitnehmer und Betriebe schlägt sich in der Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten nicht ausreichend nieder. Darüber hinaus scheint es sich um einen Teilnehmerkreis zu handeln, der über relativ gute Bildungsvoraussetzungen verfügt, bildungsferne Gruppen stehen dagegen weitgehend abseits. Erhebliche Unterschiede in der Bildungsbeteiligung ergeben sich darüber hinaus in regionaler Hinsicht. Die finanziellen Förderungsmöglichkeiten für Beschäftigte scheinen insgesamt unzureichend. Für eine Erhöhung der Bildungsbeteiligung sollte deshalb vom Gesetzgeber eine Verbesserung der Förderungsmöglichkeiten für Beschäftigte angestrebt werden."
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