Die BWP hat vielfach über Entstehung und Konsequenzen des Deutschen Qualifikationsrahmens berichtet. Der Beitrag reiht sich hier ein, insofern der DQR den konkreten empirischen Hintergrund liefert. An seinem Beispiel soll der Frage nachgegangen werden, wie unter den gegebenen Bedingungen einer tief im deutschen Bildungssystem verankerten Pluralität von Steuerungsarrangements und politischer Kompetenzverteilung adäquate Formen des Umgangs mit externen Gestaltungsimpulsen – hier der nationalen Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens – gefunden werden können. Im Beitrag werden retrospektiv die DQR-Entwicklung untersucht und Erfolg versprechende Strategien für die konsensuale Interessenkoordination erörtert.
Der Autor plädiert im Zusammenhang mit dem lebenslangen Lernen für die Entwicklung eines eigenständigen Bildungs- und Berufsbildungssystems, das auch die Hochschulen auf der institutionellen Seite einschliesst. Das Aus- und Weiterbildungssystem müsse zu einem eigenständigen, gleichwertigen und integrierten Bildungssystem fortentwickelt werden. Kern dieser Empfehlungen für die Gestaltung des Gesamtsystems Lebenslangen Lernens sind Grundsätze, die vor allem folgenden Zielen verpflichtet sind: (1) Verteilung von Lernzeiten über das gesamte aktive Ausbildungs-, Berufs- und Arbeitsleben, (2) Modularisierung des gesamten Bildungsangebots und des Qualifikationserwerbs, (3) Pluralität und Vernetzung aller Lernorte einschliesslich der berufsbildenden Schulen, der Anbieter sonstiger Ausbildungsleistungen sowie lebenslanger Lernmöglichkeiten, (4) Dualität als Prinzip des Arbeitens und Lernens im Berufskonzept, (5) Berücksichtigung der wachsenden Bedeutung und die Anerkennung von informell erworbenen Kompetenzen, (6) Verbindung mit dem Fachhochschulbereich und den Universitäten.
Die Modellversuchsreihe zielt auf eine dezentrale Berufsbildung, die die Selbständigkeit und Pluralität betrieblicher Lernorte erweitert und zugleich arbeitsplatzunabhängige Lernorte mit ihren spezifischen Vorzügen im Rahmen von Lernortkombinationen einbindet. Ausgangspunkt ist die These, dass in modernen, technologisch anspruchsvollen Arbeitsprozessen integrative Formen der Verbindung von Arbeiten und Lernen möglich und notwendig geworden sind. Die konzeptionelle Leitidee der Dezentralisierung zeigt sich in der Ausweitung betrieblicher Lernorte und ihrer relativen Autonomie im jeweiligen Aus- und Weiterbildungskonzept. Der Beitrag gibt einen Überblick über die integrative Verbindung von Arbeiten und Lernen an den einzelnen Lernorten wie auch im Gesamtkonzept der Lernorte und arbeitsbezogenen Lernortkombinationen verschiedener Modellversuche. Unterschieden werden prinzipiell zwei Typen von Lernortkombinationen: die innerbetriebliche Lernortkombination für Groß- und Mittelbetriebe und die überbetriebliche Lernortkombination für Klein- und Mittelbetriebe.
Das Duale System der beruflichen Erstausbildung hat als Institution große Bestandsfestigkeit gezeigt. Durch schrittweise Anpassungen an neue Gegebenheiten hat es seine innere Lebensfähigkeit stetig erneuert, sich als hinreichend flexibel bewährt und trotz notorischer Mängel seine Attraktivität für einen großen Teil des Nachwuchses erhalten. Daß dies auch in den 80er Jahren so sein wird, erscheint als eine bei entsprechenden Anstrengungen durchaus realisierbare Perspektive. In der gegebenen Rechtsordnung als Konstante sind allerdings bedeutende Änderungen von Umfang und Qualität dieser Ausbildungsform unvermeidlich.
Die Verwertungschancen von Weiterbildung durch Fernunterricht steigen mit der Anerkennung, der Bedeutung und derPraxisnähe der Einrichtung, die den Fernunterricht durchführt. Diese Merkmale gelten besonders für die Organisationender Sozialpartner auf dem Arbeitsmarkt, in stärkerem Maße jedenfalls als für private, kommerzielle, Fernlehrinstitute. lndiesem Beitrag soll deshalb untersucht werden, welche Beachtung der Fernunterricht in der Bildungsarbeit der Spitzenverbände von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen findet, zumal beide erst kürzlich auf die Bedeutung dernichtstaatlichen Weiterbildung und auf die Erhaltung der Pluralität ihrer Träger und Formen hingewiesen haben.
The documents made publicly accessible on this website, including associated data such as images, graphics and multimedia files, are protected by copyright. The respective authors are responsible for content. Individual reproductions such as copies and print-outs may only be made for private and other personal use (§ 53 German Copyright Law, UrhG). The legally permitted uses for teaching, science and institutions (§§ 60a ff. UrhG), in particular for the purpose of non-commercial scientific research, remain unaffected by this. In addition, reproduction, distribution and making available to the public are only permitted with the express permission of the publisher and with a reference to the source. This applies in particular in respect of reproduction and archiving of documents on electronic data media or on another server. Users themselves are responsible for compliance with legal stipulations and may be held liable in the event of misuse.