Die Umsetzung des lebensbegleitenden Lernens ist eng mit der Etablierung einer kompatiblen Systemarchitektur des Bildungswesens verknüpft. Sie ist Voraussetzung zur Beantwortung der Frage, wie sich künftig Lern- und Erwerbszeiten im Verlauf einer Erwerbsbiografie verteilen. Damit eröffnet sich jedoch ein breites Spektrum ungelöster Probleme, die auf institutionell-organisatorischer, lernorganisatorischer, finanzieller, rechtlicher, curricularer wie auch didaktisch-methodischer Ebene angesiedelt sind. Infolge der noch unvollkommenen Gesamtsystemstrukturen wurde für die betriebliche Weiterbildung mit dem Konzept der betrieblichen Lernzeitkonten ein Lösungsansatz entwickelt, der einen Beitrag zur Verteilungsfrage von Lern- und Arbeitszeiten darstellt. Das Thema ist in den letzten Jahren etwas in den Hintergrund getreten, dennoch bleibt es aktuell. Ziel des Beitrags ist es, den Diskussionsstand zu skizzieren, die konzeptionelle Ausrichtung zu betrachten und Perspektiven aufzuzeigen.
Zur Ableitung von Perspektiven für die künftige Ausgestaltung beruflicher Weiterbildung werden die Probleme des Arbeitsmarktes und der Arbeitslosigkeit, des technologischen Wandels und der sich daraus ergebenen Qualifikationsentwicklung sowie der beruflichen Weiterbildung zwischen betrieblichen und öffentlichen Interessen dargestellt und diskutiert. Dabei werden die strukturellen Bedingungen analysiert, unter denen sich die berufliche Weiterbildung gegenwärtig entfaltet.
Der Beitrag thematisiert Aspekte der politisch-ideologischen Implikationen der durch die Bundesanstalt für Arbeit propagierten Qualifizierungsoffensive. Sie markiert einen Wendepunkt in der öffentlich-geförderten beruflichen Weiterbildungspolitik und fokussiert die inhaltlichen Positionen, wie sie von Arbeitgeberseite in mehreren Stellungnahmen und Forderungskatalogen formuliert worden sind. Damit sind die Arbeitgeber ihrem Ziel nähergekommen, den größten Weiterbildungsträger, die Bundesanstalt für Arbeit, stärker als bisher für ihre Interessen zu instrumentalisieren. Dieses nachzuweisen, gilt das Augenmerk des Beitrags [...]. Deutlich zu machen ist, daß die staatlich finanzierte Qualifizierungsoffensive nicht mit den Qualifizierungsanstrengungen der einzelnen Betriebe in einen Topf geworfen werden darf. Das Arbeitgeberinteresse liegt darin, sicherzustellen, daß die betrieblichen Qualifizierungsprogramme ungestört durch staatliche Interventionen abgewickelt werden können. Die staatlichen Rahmenbedingungen sollen hier zuarbeiten und falls gewünscht, Subventionsmöglichkeiten eröffnen. Aus diesem Grund ist es auch legitim, von zwei Qualifizierungsoffensiven zu sprechen, worauf im Schlußteil eingegangen wird.
Nach einer Erhebung der Bundesanstalt für Arbeit ist der Anteil der Personen an der Gesamtzahl der Arbeitslosen, die länger als ein Jahr arbeitslos waren, von 7 Prozent im Mai 1975 auf 21 Prozent im Mai 1979 gestiegen; somit ist jeder fünfte Arbeitslose länger als ein Jahr ohne Beschäftigung.Im folgenden werden erste Ergebnisse aus einem laufenden Untersuchungsvorhaben an der Fernuniversität Hagen vorgestellt, das sich unter anderem mit der Teilnehmerstruktur in den Lehrgängen nach § 41 a AFG beschäftigt. Mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens konnten bisher insgesamt 196 Teilnehmer aus 20 Lehrgängen unterschiedlicher Einrichtungen und Träger befragt werden. Die Teilnehmerbefragung findet in Arbeitsamtsbezirken statt, die eine überdurchschnittliche Arbeitslosenquote aufweisen.
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