Der Modellversuch "Qualitätssicherung in der Weiterbildung - Anwendungsorientierung und Integration aller Beteiligten als Qualitätskriterien im Weiterbildungsprozeß", gefördert vom Bundesinstitut für Berufsbildung aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, der 1995 seine Arbeit aufgenommen hatte, ist abgeschlossen. Am 21./22. April 1998 fand im tbz Technologie und Berufsbildungszentrum Paderborn die Abschluß-Fachtagung statt. Die Teilnehmer diskutierten in Arbeitsgruppen die Konsequenzen, die sich aus der Erprobung des Instrumentariums zur Qualitätssicherung der Weiterbildung für Bildungsträger ergeben. Hierbei interessierten besonders Aspekte wie Kosten/ Nutzen des vorgestellten Qualitätskonzepts sowie die personellen und organisatorischen Voraussetzungen beim Bildungsträger zur Umsetzung dieses Konzepts.
Im Rahmen des Modellversuchs 'Qualitätssicherung in der Weiterbildung unter Nutzung allgemeiner Standards' fand die 2. Fachtagung am 19.11.1996 in Koblenz statt. Der Beitrag berichtet über die zentralen Themen der Tagung, in deren Mittelpunkt die Präsentation erster exemplarisch entwickelter Arbeitshilfen für die Bildungsträger stand.
Die Fachtagung diente der Präsentation und Diskussion eines aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie geförderten und vom Bundesinstitut für Berufsbildung fachlich betreuten Modellversuchs, in dem ein berufspädagogisch fundiertes Verfahren zur Prozessevaluation von Weiterbildung entwickelt und erprobt wird. Anhand von Leitfäden zur Qualitätssicherung werden den Weiterbildungsträgern Hilfestellungen und Anregungen gegeben, wie sich die Qualität der Weiterbildung verbessern lässt. Den drei Durchführungsträgern des Modellversuchs geht es darum, die Anwendung von Zertifizierungen nach der internationalen Normenreihe DIN/EN/ISO 9000 ff. durch eine mit berufspädagogischen Inhalten verknüpfte Qualitätssicherung zu ergänzen. Der Beitrag nennt die Diskussionsschwerpunkte der Tagung und skizziert die ersten Erfahrungen aus dem Modellversuch.
In der BWP 6/88 wurde dargestellt, warum Betriebe Umschulungen durchführen, welche Anforderungen sie an betriebliche Umschüler/innen stellen und welche Probleme sie bei der Durchführung der Umschulung sehen. In dem Beitrag wird die Auswahl der Teilnehmer/innen für betriebliche Umschulungen durch das Arbeitsamt beschrieben. Hierbei wird deutlich, daß sich die Arbeitsberater/innen bei der Auswahl an den geschilderten betrieblichen Erwartungen orientieren. Es wird dabei insbesondere darauf eingangen, welche Chancen arbeitsmarktpolitische Zielgruppen haben, in diese Maßnahmen zu gelangen. Beide Beiträge basieren auf Ergebnissen eines vom Bundesinstitut für Berufsbildung durchgeführten Projektes zum Thema abschlußbezogene Umschulung in Klein- und Mittelbetrieben. Es handelte sich um eine qualitative Untersuchung mit dem Ziel, Erkenntnisse über Strukturen und Probleme abschlußbezogener Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen in Klein- und Mittelbetrieben zu gewinnen sowie praktizierte Lösungsansätze zu ermitteln.
Der vorliegende Beitrag basiert auf Ergebnissen eines vom Bundesinstitut für Berufsbildung durchgeführten Projekts zum Thema "Umschulung in Klein- Und Mittelbetrieben". Hierbei handelte es sich um eine quantitative Untersuchung mit dem Ziel, Erkenntnisse über Strukturen und Probleme abschlußbezogener Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen in Klein- und Mittelbetrieben zu gewinnen sowie praktizierte Lösungszusätze zu ermitteln. Im folgenden wird beschreiben, welche Motive Betriebe veranlassen, Fortbildungen und Umschulungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf durchzuführen, die nach Wirksamkeitsuntersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zu den erfolgversprechendsten Maßnahmen öffentlich geförderter Weiterbildung hinsichtlich der beruflichen (Wieder-)Eingliederung Arbeitsloser gehören.
The documents made publicly accessible on this website, including associated data such as images, graphics and multimedia files, are protected by copyright. The respective authors are responsible for content. Individual reproductions such as copies and print-outs may only be made for private and other personal use (§ 53 German Copyright Law, UrhG). The legally permitted uses for teaching, science and institutions (§§ 60a ff. UrhG), in particular for the purpose of non-commercial scientific research, remain unaffected by this. In addition, reproduction, distribution and making available to the public are only permitted with the express permission of the publisher and with a reference to the source. This applies in particular in respect of reproduction and archiving of documents on electronic data media or on another server. Users themselves are responsible for compliance with legal stipulations and may be held liable in the event of misuse.