Flexibilisierung und Differenzierung von Aus- und Weiterbildungsordnungen sind ein wesentlicher Aspekt der notwendigen Modernisierung des Berufskonzepts. Dazu wurden in den letzten Jahren eine Reihe von Modellen mit modularen Gestaltungselementen erarbeitet. Gleichwohl bleibt der Modularisierungsansatz in der bildungspolitischen Diskussion umstritten, wird diese Debatte polarisierend geführt. Die Autoren weisen nach, dass Modularisierung keineswegs zwingend mit der Aufgabe traditioneller Berufsbildungsinhalte und - prinzipien verbunden ist. Sie zeigen Möglichkeiten für die Modernisierung des Berufskonzepts und eine stärkere Verbindung der geordneten Aus- und Weiterbildung auf.
In der bildungspolitischen Diskussion um die Attraktivität des dualen Systems kristallisieren sich derzeit drei Momente heraus, die mit Blick auf seine Überlebenschancen und künftige Effizienz eine zunehmend stärkere Bedeutung erhalten. Die Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung, die Notwendigkeit zur Schaffung neuer Karrierewege und Innovationen im System der beruflichen Bildung werden im folgenden skizziert und einer vorläufigen Wertung unterzogen.
Analysen der Umweltsituation in den neuen Bundesländern lassen zunehmend das Ausmaß der Betroffenheit der Menschen in den Problemregionen deutlich werden. Ihre Lebenssituation durch umfassende Sanierungsmaßnahmen rasch zu verbessern, ist dringend erforderlich, wobei aber vermieden werden muß, das Know-how und Bewußtsein der Beteiligten einseitig auf nachsorgenden oder kompensatorischen Umweltschutz auszurichten. Langfristig ist eine aktive Umweltpolitik erforderlich, die zum Ziel hat, "End-of- the-pipe-Maßnahmen" durch Präventionsstrategien zu ersetzen. Das würde bedeuten, in der Wirtschaftsplanung Umweltbelange nicht unter "ferner liefen" zu behandeln, sondern sie konsequent als wichtigen Faktor einzubeziehen. Voraussetzung dafür ist die Entwicklung von Umweltbewußtsein und umweltbezogener Handlungskompetenz bei allen Beteiligten. Die Gestaltung und Umsetzung dieser bildungspolitischen Aufgabe müßte in den neuen Bundesländern unter Berücksichtigung der regionalen Verhältnisse, der Bedürfnisse und des Bewußtseins der Bevölkerung geleistet werden.
Die Gefährdung der Umwelt macht es zunehmend erforderlich, Fragen des Umweltschutzes in die berufliche Bildung zu integrieren. Die betriebliche Berufsausbildung spielt dabei eine wichtige Rolle, da der Betrieb das Spannungsverhältnis zwischen Ökologie und Ökonomie besonders deutlich widerspiegelt. Als ein wesentliches Instrument zur Verankerung des Umweltschutzes in der Ausbildung erweisen sich die Ausbildungsordnungen, in denen entsprechende Ausbildungsinhalte formuliert werden. Dabei hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, daß es keine Berufe ohne Umweltschutzbezug gibt; besondere Berufe für den Umweltschutz bilden die Ausnahme. Neben der Formulierung entsprechender Ausbildungsinhalte gewinnen Fragen der Umsetzung umweltschutzrelevanter Lernziele in die betriebliche Ausbildungspraxis gleichermaßen an Bedeutung.
Die Erkenntnis, daß Berufstätigkeit auch für Behinderte als eine wesentliche Voraussetzung individueller und gesellschaftlicher Integration anzusehen ist, hat sich in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten weitgehend durchgesetzt. Unterschiedliche Entwicklungstendenzen haben dazu beigetragen, daß diese aus der Zielsetzung eines Sozialstaates ableitbare Vorstellung auch für Behinderte an Wirksamkeit gewann. Vor einer Einlösung dieses Anspruchs sind wir allerdings noch weit entfernt. Das Integrationsziel schlug sich in einigen für die berufliche Rehabilitation Behinderter wesentlichen Gesetzen nieder; es hat sich jedoch auch auf alle anderen Lebensphasen und Lebensbereiche wie Erziehung, Bildung und Beruf ausgewirkt. Maßgeblicher Schritt für die Einbeziehung behinderter Jugendlicher in das Berufsbildungssystem ist das 1969 erlassene Berufsbildungsgesetz. Im folgenden wird zunächst versucht, anhand vorliegender Forschungsergebnisse zu skizzieren, inwieweit der zentrale Anspruch des BBiG auch für behinderte Jugendliche realisiert werden konnte. Anschließend werden Ansätze zur Diskussion gestellt, die zur quantitativen und qualitativen Verbesserung der Ausbildungssituation Behinderter beitragen könnten.
Eine aus wissenschaftlichen Mitarbeitern des BIBB zusammengesetzte Programmkommission hat Grundsätze zur Strukturierung der Forschungsaktivitäten des BIBB erarbeitet und Schwerpunkte für die Forschung in den nächsten Jahren vorgeschlagen. Mit dem Vorschlag zu Forschungsschwerpunkten soll eine langfristig angelegte Forschungsplanung eingeleitet, die Arbeit des BIBB nach innen und außen transparent gemacht und ein sinnvoller Einsatz der vorhandenen Forschungskapazitäten ermöglicht werden. Der Vorschlag wurde dem Hauptausschuß des BIBB als Anregung für seine künftigen Überlegungen zur Programmplanung vorgelegt.
Anhand einer Reflexion über die Mitte der 60er Jahre eingeleitete "Bildungsexpansion" und die damit aufgetretenenUngleichgewichtigkeiten zwischen qualitativer und quantitativer Entwicklung des Bildungssystems sowie der Darstellungder vor allem in der letzten Zeit zu beobachtenden Probleme an der Nahtstelle zwischen Bildungs- und Beschäftigungssystem tritt der Autor für die Fortsetzung der Reform ein. Dabei sieht er die Notwendigkeit, Reformen stärker als damals inhaltlich und strukturell zu begründen und insgesamt eine Kurskorrektur zugunsten der beruflichen Bildung einzuleiten. Besonderer Schwerpunkt der kurzfristig anzugehenden Reformen sollte die Bereitstellung eines qualitativ und quantitativ ausreichenden Maßes an Ausbildungsplätzen sein.
Nach dem 26.2.1975 gefundenen Kompromiß für die künftige Organisationsform der Berufsbildungsverwaltung - Bundesinstitut für Berufsbildung - scheint der Stellenwert der Berufsbildungsforschung noch nicht endgültig geklärt. Anhand bisheriger und aktueller Probleme der beruflichen Bildung wollen die Autoren die Notwendigkeit aufzeigen, auch in Zukunft zur Begründung politischer Entscheidungen durch Forschung beizutragen.
Die Autoren, Mitarbeiter des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung, haben während einer zeitweiligen Tätigkeit im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft das vorliegende Projektformular entwickelt. Dabei konnte im wesentlichen auf Forschungsergebnisse des Bundesinstituts zurückgegriffen werden. Das Projektformular soll einheitlich für die sowohl von Bundesseite als auch von Länderseite zu stellenden Projektanträge an den Koordinierungsausschußzum Beschluß über die Einleitung einer Ordnungsmaßnahme gemäß dem "Gemeinsamen Ergebnisprotokoll" vom 30. Mai 1972 dienen.
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