Die berufliche Bildung gilt als ein entscheidener Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft. Mit der Vollendung des EG-Binnenmarktes werden die Berufsbildungssysteme der EG-Staaten sowie deren Absolventen stärker als bisher miteinander konkurrieren. Daher ist es erforderlich, sich mit wesentlichen Fakten und Rahmenbedingungen des dualen Systems der Bundesrepublik Deutschland auseinanderzusetzen. Im Vergleich mit anderen Berufsbildungssystemen, besonders Frankreichs, sollen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung erkannt werden. Der Autor betrachtet die wesentlichen Fakten und Rahmenbedingungen des dualen Systems der Bundesrepublik Deutschland und vergleicht es mit den Berufsbildungssystemen anderer EG-Staaten. Im Hinblick auf die europäische Integration und eine mögliche Annäherung der Berufsbildungssysteme kommt er zu dem Schluß: "Für die Berufsausbildung in Deutschland ist das duale System mit dem Konsensprinzip und dem offenen Zugang zu gleichwertigen Ausbildungsberufen unverzichtbar. Eine Weiterentwicklung des dualen Systems sollte hinsichtlich der methodisch-didaktischen Gestaltung und der Individualisierung der Berufsausbildung erfolgen. Hierbei könnten die Ausbildungsdauer in stärkerem Maße als bisher der individuellen Lernfähigkeit angepaßt, kombinierte Aus- und Weiterbildungsgänge entwickelt und der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung beispielsweise durch die Errichtung einer offenen Universität Rechnung getragen werden."
Der Beitrag beschreibt die Situation und Notwendigkeit der beruflichen Bildung als öffentliche Aufgabe, der inhaltlichen Rahmensetzung der gewerkschaftlichen Mitwirkung und Mitbestimmung sowie Leitlinien einer europäischen Berufsbildungspolitik. Er verknüpft Fragen einer Qualifizierungspolitik mit betrieblichen Organisationsstrukturen und nennt Stichworte für eine notwendige Weiterentwicklung der beruflichen Bildung in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Aufbau eines Netzes von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten im östlichen Teil Deutschlands ist berufsbildungspolitisch eine sehr bedeutsame Aufgabe, die wesentlich höhere konzeptionelle Anforderungen stellt, als dies bei der Schaffung überbetrieblicher Ausbildungskapazitäten in den alten Bundesländern der Fall war. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, wird in dem Beitrag beschrieben, welche Probleme aus heutiger Sicht zu meistern sind, was bei der Förderung überbetrieblicher Bildungsstätten in den neuen Bundesländern zu bedenken ist und was gefördert werden kann.
Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen orientieren sich an den Qualifikationsvoraussetzungen von Facharbeitern. Mit der Einführung der Gruppenarbeit stehen auch die Automobilhersteller vor dem Problem, angelernte Beschäftigte in Weiterbildungsaktivitäten einzubeziehen, ohne über deren Weiterbildungserfahrungen und Lernvoraussetzungen Kenntnis zu besitzen. Anhand einer Fallstudie wurden bei der Volkswagen AG das allgemeine Weiterbildungsverhalten von 10 Montagearbeiter/-innen sowie deren Lernerfahrungen und Lernfähigkeiten im Hinblick auf ihren Einsatz in der Gruppenarbeit überprüft. Dabei wurde festgestellt, daß von "Lernentwöhnung" nicht die Rede sein kann. Allerdings bilden sich das Lernverhalten und die Lernfähigkeit nach Lerntypen unterschiedlich aus, auf die sich die Lernorganisation einstellen muß.
Im Beitrag werden die wichtigsten Entwicklungen besprochen, die sich in den letzten zehn Jahren im niederländischen Lehrlingswesen für Jugendliche und in dessen Umfeld vollzogen haben. Dabei unterscheiden die Autoren parallel zu drei Zeitabschnitten, Beginn, Mitte und Ende der 80er Jahre, einige inhaltliche Probleme und Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme. Ihre Darstellung bezieht sich insbesondere auf Veränderungen, die im Verlauf des Jahrzehnts im Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage nach Lehrstellen im Lehrlingswesen eingetreten sind oder eintreten sollten.
Mit der Koordination der EG-Initiative NOW zur Förderung der beruflichen Chancengleichhe.it von Frauen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung eine neue Aufgabe übernommen. Diese Initiative, von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft am 18. Dezember 1990 beschlossen, bietet den Mitgliedsstaaten der EG die Möglichkeit, durch gemeinsame Finanzierung aus den Strukturfonds der EG Maßnahmen durchzuführen.
1991 stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen in den alten Bundesländern um 11,7 Prozent auf durchschnittlich 838 DM pro Monat an. Dies war die stärkste Vergütungserhöhung in den letzten 15 Jahren. Selbst die hohe Steigerungsrate in 1990, die mit 8,1 Prozent im Vergleich zu den achtziger Jahren bereits ein herausragendes Ergebnis darstellte, wurde noch erheblich übertroffen.