Umfang der betrieblichen Freistellung für Prüfertätigkeiten

Autor/in
Ausgabe/Jahr (Jahrgang) 4/2020 (49)
Seite(n) 49-51
URN urn:nbn:de:0035-bwp-20449-5
Sprachen
    deutsch
Schlagworte

Zwischen- und Abschlussprüfungen sind nicht nur für die Prüflinge mit einem großen Aufwand verbunden, auch Mitglieder der Prüfungsausschüsse wenden in erheblichem Umfang Zeit für die Durchführung von Prüfungen auf. Für die Betriebe bedeutet dies, dass sie Beschäftigte für diese Zeit freistellen müssen. Der Beitrag beleuchtet, in welchem Umfang das geschieht und schlüsselt auf, welche Betriebe den größten Beitrag leisten. Zudem erfolgt eine Abschätzung der anfallenden Kosten.
 

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