Mit der Neufassung von § 43 Abs. 2 im Rahmen der Reform des BBiG von 2005 wurden die Möglichkeiten der Zulassung vollzeitschulisch Ausgebildeter zur Kammerprüfung in einem Ausbildungsberuf nach BBiG bzw. Handwerksordnung (HwO) erweitert und so die Voraussetzungen für die damit verbundene Anerkennung der Gleichwertigkeit vollzeitschulischer und dualer Ausbildungsgänge spezifiziert. Zugleich wurde den Ländern die Option eröffnet, die Verantwortung der regionalen Akteure im Rahmen dieser Neuregelung zu stärken. Im Beitrag werden die damit verbundenen Ziele erläutert, Projekte vorgestellt, die im Ausbildungsstrukturprogramm JOBSTARTER verschiedene Modelle zur Umsetzung erprobt haben, und die daraus abzuleitenden Erkenntnisse erörtert.
Der Artikel reflektiert die Konzeption, Erprobung und Evaluation eines Lehr-Lern-Konzepts, welches durch die Implementierung von außerschulischen Lernorten in die vollzeitschulische Ausbildung einen Beitrag zur ökonomischen Bildung leistet. Im Rahmen einer Evaluationsstudie wurde die Wirksamkeit von Lernortverlagerungen auf den Lernerfolg von Berufsschülerinnen und -schülern analysiert und Empfehlungen für innovative Ausbildungskonzepte abgeleitet. Gegenstand der Analyse war das Projekt 'WiP-Wochen' (Wirtschafts-Praxis-Wochen).
The recent bottlenecks which have occurred on the apprenticeship market have forced many young people to make compromises, sometimes having to forgo the occupation they have set their hearts and even having to fall back on school-based vocational training in some cases. What were the implications of this for the course of their training? Did they complete their training or did they drop out? And what are the chances of making the transition to employment for those who have completed school-based vocational training rather than an in-company apprentieceship? The aim of the present paper is to use the BIBB transitional study as basis for identifying the answers to these questions.
Die jüngeren Engpässe auf dem Lehrstellenmarkt verlangten vielen Jugendlichen Zugeständnisse ab. Nicht selten mussten sie auf den Wunschberuf verzichten, zum Teil auch auf eine schulische Berufsausbildung ausweichen. Welche Folgen hatte dies für ihren Ausbildungsverlauf? Führten sie ihre Ausbildung zu Ende oder brachen sie diese vorzeitig ab? Und welche Chancen des Übergangs in Beschäftigung hatten diejenigen, die anstelle einer betrieblichen Lehre eine schulische Berufsausbildung absolvierten? Auf Basis der BIBB-Übergangsstudie sollen hierauf Antworten gefunden werden.
Angesichts der kontroversen Diskussionen über vollzeitschulische Berufsausbildung in Deutschland geht dieser Beitrag der Frage nach, welche Bedeutung vollzeitschulische Berufsausbildung in anderen Ländern mit dualen Berufsbildungsangeboten hat. Es werden Merkmale und Besonderheiten vollzeitschulischer Berufsausbildung in den drei Ländern - Niederlande, Österreich und Dänemark - aufgezeigt und ihre Beziehung zu den jeweiligen dualen Berufsbildungsformen untersucht.
Rechtszeitig zum neuen Ausbildungsjahr trat das Berufsbildungsreformgesetz (BerBiRefG) in Kraft. Was ihnen das neue Gesetz gibt und worin sie die wichtigsten Aufgaben bei seiner Umsetzung in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich sehen, fragte die "BWP - Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis" drei Berufsbildungsexperten. Sie gehören zu den zwanzig Sachverständigen, die am 22. November 2004 den Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Rede und Antwort standen. Zwei Experten sind gleichzeitig Mitglieder des (alten) Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Im OECD-Bericht "Education at a Glance" (Bildung auf einen Blick) von 2004 weisen - basierend auf dem Mikrozensus 2002 - Erwerbspersonen mit dualer Berufsausbildung in allen Altersgruppe höhere Erwerbslosenraten auf als Erwerbspersonen mit einem Berufsfachschulabschluss (je nach Altersgruppe +2 Prozent bzw. +3 Prozent) Wie sind diese Unterschiede zu erklären? Sind sie auf die unterschiedlichen Ausbildungssysteme zurückzuführen, oder werden Personen verglichen, die sich systematisch in arbeitsmarktrelevanten Merkmalen unterscheiden? Mit der vereinfachten Zulassung von Berufsfachschulabsolventen zur Kammerprüfung sind nach dem neuen Berufsbildungsgesetz diese Fragen von besonderem Interesse. Auf Basis des Mikrozensus 2003 wird in dem Beitrag aufgezeigt, wie sich Absolventen der unterschiedlichen Systeme (duales System, Berufsfachschulen) hinsichtlich ihrer Erwerbschancen unterscheiden, wenn vergleichbare Bedingungen geschaffen werden. Die Analysen geben keine Hinweise darauf, dass es systematische Unterschiede im Erwerbslosigkeitsrisiko zwischen Absolventen einer dualen Berufsausbildung und vollqualifizierender BFS gibt, die auf die spezifische Form der Ausbildung (Schule vs. Betrieb) zurückzuführen sind. Auf den ersten Blick vermeintlich erkennbare Unterschiede beruhen auf Selektivitätseffekten: unterschiedliche Bildungsniveaus und unterschiedliche Berufsbereiche sowie Ost/West-Unterschiede, die das Arbeitsmarktrisiko maßgeblich beeinflussen.
Der Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung, Prof. Dr. Pütz, fordert angesichts der Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt, berufliche Bildung in Teilbereichen neu zu denken und zu organisieren. Arbeitsteilige Berufsausbildung in einem Sandwichsystem von langen betrieblichen Ausbildungsphasen (nicht in Form von wertlosen Betriebspraktika) und vollzeitschulischen Ausbildungsphasen in Berufsfachschulen mit Kammerabschlussprüfung könnten das Duale System dauerhaft ergänzen.
The documents made publicly accessible on this website, including associated data such as images, graphics and multimedia files, are protected by copyright. The respective authors are responsible for content. Individual reproductions such as copies and print-outs may only be made for private and other personal use (§ 53 German Copyright Law, UrhG). The legally permitted uses for teaching, science and institutions (§§ 60a ff. UrhG), in particular for the purpose of non-commercial scientific research, remain unaffected by this. In addition, reproduction, distribution and making available to the public are only permitted with the express permission of the publisher and with a reference to the source. This applies in particular in respect of reproduction and archiving of documents on electronic data media or on another server. Users themselves are responsible for compliance with legal stipulations and may be held liable in the event of misuse.