Tarifliche Regelungen zur betrieblichen Weiterbildung und Qualifizierung wurden in den letzten Jahren in einer Reihe großer Tarifbereiche vereinbart. Nur wenige dieser Tarifverträge beteiligen über ein Fondssystem alle zugehörigen Betriebe an der Weiterbildungsfinanzierung und begreifen damit die Qualifizierung von Fachkräften nicht mehr als einzelbetriebliches Problem, sondern als Herausforderung für die gesamte Branche. Regelungsmuster, aktuelle Umsetzungspraxis und Potenzial tariflicher Weiterbildungsfonds werden am Beispiel der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes dargestellt.
Mit dem Weiterbildungssparen will die Bundesregierung die individuelle Weiterbildungsbeteiligung erhöhen. Eine Weiterbildungsprämie von bis zu 154 Euro soll Weiterbildungsanreize für Geringverdiener schaffen. Fraglich ist, ob diese finanziellen Anreize allein ausreichen. Es sind nicht nur finanzielle Gründe, die eine Weiterbildungsteilnahme verhindern, sondern auch unzureichende Informationen und institutionelle Rahmenbedingungen. In diesem Beitrag stellen die Autoren zentrale Befunde zu den Gründen für die Nichtteilnahme an Weiterbildung dar und plädieren vor diesem Hintergrund für einen integrierten Förderansatz. Sie empfehlen, eine verbraucherorientierte Weiterbildungsberatung auszubauen und die Betriebe stärker einzubeziehen.
In Ostdeutschland bestehen nach wie vor beträchtliche Probleme auf dem Ausbildungsstellenmarkt. Bund und ostdeutsche Länder stellten im Jahre 2005 erneut Mittel für 14.000 zusätzliche außerbetriebliche Ausbildungsplätze im Rahmen des Ausbildungsplatzprogramms Ost bereit. Hiermit soll Jugendlichen eine berufliche Zukunftsperspektive eröffnet und dem absehbaren Fachkräftemangel der ostdeutschen Betriebe entgegengewirkt werden. Ein optimaler Einsatz der Mittel muss sichergestellt werden. Ausbildungsabbrüche und Fehlqualifizierungen gilt es zu vermeiden. Der Beitrag zeigt, wie die Programmteilnehmenden selbst ihre Ausbildung beurteilen. Hieraus ergeben sich wichtige Hinweise für notwendige Verbesserungen des Programms. Die Daten resultieren aus einer Ende 2004 vom BIBB durchgeführten Befragung der Teilnehmenden im 2. Ausbildungsjahr des Ausbildungsplatzprogramms. Gefragt wurde, wie die Teilnehmer wichtige qualitätsrelevante Aspekte ihrer Ausbildung einschätzen, ob sie ihren Berufswunsch realisieren konnten, wie zufrieden sie mit der Ausbildung sind, welche Probleme auftraten, ob sie schon an Ausbildungsabbruch gedacht haben und inwieweit die Ausbildung eine "Warteschleife" war.
Fast jeder zehnte der rd. 387.000 Auszubildenden Ostdeutschlands hatte Ende des Jahres 2002 einen Ausbildungsplatz, der über die Bund-Länder-Ausbildungsplatzprogramme Ost gefördert wurde. Sie sind seit den 90er Jahren zentraler Bestandteil der staatlichen Ausbildungsförderung in Ostdeutschland. Eine Evaluierung der Programme der Jahre 1996 bis 1999 durch das BIBB führte zu einer Neuorientierung. Ziel einer weiteren Evaluierung war es, einen genaueren Überblick über den Erfolg dieser Neustrukturierung der Programme zu ermöglichen. Im Beitrag werden die Ergebnisse nach einem Jahr Laufzeit des Ausbildungsplatzprogramms Ost 2002 vorgestellt.
Ab Mitte der 90er Jahre wurden in vielen Branchen tarifliche Vereinbarungen zur Ausbildungsförderung geschlossen. Hiermit sollten zum einen die betrieblichen Ausbildungskapazitäten erhöht bzw. gesichert, zum anderen die Chancen von Ausbildungsabsolventen für eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis verbessert werden. Angesichts des erheblichen Rückgangs des Ausbildungsplatzangebotes rückt in jüngster Zeit die tarifliche Ausbildungsförderung wieder verstärkt ins Blickfeld. Hierbei stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen tarifliche Vereinbarungen wirksam zur Entspannung der Situation auf dem Lehrstellenmarkt beitragen können. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklung der Vereinbarungen und referiert Fallstudienergebnisse zur Wirksamkeit tariflicher Ausbildungsförderung.
In den letzten Jahren haben Bund, Länder, Bundesanstalt für Arbeit und nicht zuletzt die Europäische Union in den Regionen mit angespanntem Ausbildungsmarkt erheblich zur Förderung der betrieblichen Ausbildung beigetragen. Unter der Vielzahl der Finanzierungsträger und Förderprogramme leidet die Transparenz der Förderausgaben. Kritische Stimmen sehen in der staatlichen Förderung einen Beitrag zur Subventionierung betrieblicher Ausbildungsplätze. In dem Beitrag werden Analyseergebnisse zu Umfang und Struktur öffentlicher Förderausgaben im Zeitraum 1997 bis 2001 dargestellt. Schliesslich wird der Frage nachgegangen, inwieweit die öffentliche Hand dabei die Betriebe von ihrer Verantwortung entlastet, die Ausbildung selbst zu finanzieren.
In den letzten Jahren haben Bund, Länder, Bundesanstalt für Arbeit und die Europäische Union in den Regionen mit angespanntem Ausbildungsmarkt erheblich zur Förderung der betrieblichen Ausbildung beigetragen. Unter der Vielzahl der Finanzierungsträger und Förderprogramme leidet die Transparenz der Förderausgaben. Kritische Stimmen sehen in der staatlichen Förderung einen Beitrag zur Subventionierung betrieblicher Ausbildungsplätze. In dem Beitrag werden Analyseergebnisse zu Umfang und Struktur öffentlicher Förderausgaben (Bund und Länder) im Zeitraum 1997 bis 2001 dargestellt, wobei drei Finanzierungsschwerpunkte unterschieden werden: Kurative Förderung, Strukturförderung, Zielgruppenförderung. Schliesslich wird untersucht, inwieweit die öffentliche Hand dabei Betriebe von ihrer Verantwortung entlastet, die Ausbildung selbst zu finanzieren.
Ausserbetriebliche Ausbildungsplatzprogramme für marktbenachteiligte Jugendliche gehören zum Kernstück der Ausbildungsförderung in Ostdeutschland. 1996 einigten sich Bund und neue Länder auf eine betriebs- und wirtschaftsnähere Neukonzeption der gemeinsam finanzierten Ausbildungsplatzprogramme. Da diese Förderprogramme bis 2004 fortgesetzt werden sollen, wurde das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) vom BMBF beauftragt, für den Förderzeitraum 1996 bis 1999 eine Evaluierung der Bund- Länder- Ausbildungsplatzprogramme Ost vorzunehmen. Die landesspezifische Ausgestaltung der Förderprogramme und deren Wirksamkeit sollte untersucht werden. In dem Beitrag werden der Stellenwert, wichtige Aspekte der Neukonzeption und grundlegende Strukturdaten der evaluierten Programme dargestellt. Es folgen Hinweise zur Wirksamkeit und eine Darstellung der Empfehlungen zur geplanten Weiterführung der Programme. Diese zielen darauf, die Förderangebote stärker an der Zielgruppe zu orientieren, eine stärkere regionale Abstimmung des Programms mit anderen Massnahmen der Ausbildungsförderung sowie beteiligter Institutionen und Akteure vorzunehmen und schliesslich eine stärkere Finanzierungsbeteiligung der Betriebe in den betriebspraktischen Phasen der Ausbildung zu überlegen.
Seit Mitte der Neunzigerjahre schliessen die Tarifparteien in zunehmendem Masse tarifvertragliche Vereinbarungen ab, die darauf abzielen, die Ausbildungs- und Beschäftigungschancen junger Menschen zu verbessern. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (www.bibb.de) hat eine Auswertung der im Jahr 2000 geltenden Regelungen zur tariflichen Ausbildungsförderung durchgeführt. Im Beitrag werden Strukturen und inhaltliche Schwerpunkte dieser tariflichen Regelungen vorgestellt.
Betriebseigene Angebote für Zusatzqualifikationen werden vorrangig in grösseren Ausbildungsbetrieben durchgeführt. Sie sollen eine bessere Anpassung der Ausbildung an den betrieblichen Qualifikationsbedarf ermöglichen. Konzeption, Durchführung und Finanzierung dieser ausbildungsbegleitenden Zusatzangebote erfolgen meist in betrieblicher Verantwortung. Der Lernort Berufsschule spielt nur eine untergeordnete Rolle. Nicht selten werden allerdings betriebliche Verbundstrukturen bei der Vermittlung der Zusatzqualifikationen genutzt. Dies sind Ergebnisse einer Betriebsbefragung, auf die in dem Beitrag weiter eingegangen wird.
The documents made publicly accessible on this website, including associated data such as images, graphics and multimedia files, are protected by copyright. The respective authors are responsible for content. Individual reproductions such as copies and print-outs may only be made for private and other personal use (§ 53 German Copyright Law, UrhG). The legally permitted uses for teaching, science and institutions (§§ 60a ff. UrhG), in particular for the purpose of non-commercial scientific research, remain unaffected by this. In addition, reproduction, distribution and making available to the public are only permitted with the express permission of the publisher and with a reference to the source. This applies in particular in respect of reproduction and archiving of documents on electronic data media or on another server. Users themselves are responsible for compliance with legal stipulations and may be held liable in the event of misuse.