Die Versicherungswirtschaft verfügt über ein dreistufiges abgestimmtes und aufbauendes Berufsbildungssystem mit folgenden Abschlüssen: Versicherungskaufmann, Versicherungsfachwirt und Versicherungsbetriebswirt. Die Neuordnung erstreckte sich auf die Ausbildungsordnung zum Versicherungskaufmann, die am 01.08.1996 in Kraft getreten ist, und die Fortbildung zum Geprüften Versicherungsfachwirt. Hier handelte es sich um die Neuordnung der Prüfungsregelungen im Rahmen einer bundeseinheitlichen Prüfungsordnung, die am 16.03.1998 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Der Beitrag beschreibt die veränderten Qualifikationsanforderungen in der Versicherungswirtschaft, erläutert das Leitziel der beruflichen Handlungskompetenz in der neugestalteten Ausbildungsordnung und geht auf unterstützende Maßnahmen zur Umsetzung der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans ein. Außerdem wird das Strukturkonzept der Prüfungsordnung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Versicherungsfachwirt/Geprüfte Versicherungsfachwirtin" dargestellt.
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