Ausbildung von Behinderten und Lernbeeinträchtigten in den neuen Ländern

Author
Issue/Year (Volume) 3/1991 (20)
Page(s) 45-46
Language(s)
    deutsch
Keywords

In der früheren DDR war das Erlernen eines Ausbildungsberufs an schulische Voraussetzungen gebunden. Die meisten Berufe waren für Absolventen der 10. Klasse der poly-technischen Oberschule vorgesehen und hatten eine Ausbildungsdauer von zwei Jahren, einige davon waren für die Berufsausbildung mit Abitur zugelassen. Für 66 Berufe, deren Ausbildungsdauer meist drei Jahre betrug, war das Erreichen der 8. Klasse Voraussetzung. Für Abgänger ohne Abschlußzeugnis, Lernschwache und Behinderte gab es Teilausbildungen. Diese waren einem Berufsfeld zugeordnet und dauerten i. d. R. eineinhalb Jahre. Die Ausbildung wurde durch ein Zeugnis bestätigt, das die Bezeichnung des Teilberufs enthielt.