Seit 1987 gilt die neue Ausbildungsordnung für die industriellen Metallberufe. 37 alte Ausbildungsberufe wurden damals durch sechs neue, meist in Fachrichtungen gegliederte, ersetzt. Zu den inhaltlichen Neuerungen in dieser Ausbildungsordnung zählt der sogenannte Qualifikationsbegriff. Fertigkeiten und Kenntnisse werden als Einheit gesehen und sollen so vermittelt werden, daß "... der Auszubildende zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen nachzuweisen." In den neuen Bundesländern besteht einerseits die Notwendigkeit, Ausbildung und Prüfung innerhalb kurzer Zeit den neuen Vorgaben anzupassen. Anderseits eröffnet dies aber auch die Chance, neue Akzente zu setzen. Die Prüfungen können von vornherein auf die zentralen Inhalte zugeschnitten werden. Der folgende Beitrag stellt eine neue Methode dar, die fachlichen Inhalte für Arbeitsproben aus Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan abzuleiten.
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