Nachteilsausgleich für behinderte Menschen in der dualen Berufsausbildung

Autor/in
Ausgabe/Jahr (Jahrgang) 2/2015 (44)
Seite(n) 36-37
URN urn:nbn:de:0035-bwp-15236-6
Sprachen
    deutsch
Schlagworte

Die im BBiG und in der HwO enthaltene Verpflichtung zum »Nachteilsausgleich« ermöglicht es behinderten Menschen u.a., einen staatlich anerkannten, regulären Ausbildungsberuf zu ergreifen und einen entsprechend qualifizierten Berufsabschluss zu erwerben. Die folgenden Ausführungen zeigen, was sich hinter dem Begriff »Nachteilsausgleich« verbirgt und wie die Inklusion behinderter Menschen dadurch gelingen kann.