Die Ausbilder-Eignungsverordnung 2009: Was ist neu?

Autor/in
Ausgabe/Jahr (Jahrgang) 3/2009 (38)
Seite(n) 48-51
URN urn:nbn:de:0035-bwp-09348-9
Sprachen
    deutsch
Schlagworte

Nach dem Beschluss der Bundesregierung, die seit Mai 2003 ausgesetzte Ausbildungseignungsverordnung (AEVO) ab dem 1. August 2009 wieder in Kraft zu setzen, wurde die AEVO im letzten Jahr novelliert. Es ist nach 1999 die zweite Novellierung. Gegenüber der alten Fassung wurde in der neuen AEVO das Anforderungsprofil der zukünftigen Ausbilderinnen und Ausbilder modernisiert und geschärft. Die Formulierung der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung der Ausbilder erfolgt kompetenzorientiert in vier Handlungsfeldern. Zudem wurden inhaltliche Änderungen vorgenommen, die durch die BBiG-Novelle von 2005 und aufgrund neuer fachlicher und überfachlicher Anforderungen an das Ausbildungspersonal erforderlich waren. Die neue AEVO wurde am 21. Januar 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Beitrag stellt die wichtigsten Neuerungen vor.