Der Beitrag informiert über die zu erwartenden Veränderungen in der Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten. Er geht zunächst auf die bisherige Ausbildung ein und berichtet dann über ein Forschungsprojekt des Bundesinstituts für Berufsbildung, dessen Ziel die Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen zur Neuordnung des Ausbildungsberufs war. Durch Veränderungen in der Geschäftspolitik, in den Aufgaben der Beschäftigten und durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechniken haben sich neue fachspezifische und fachübergreifende Qualifikationsanforderungen ergeben, die prüfungsrelevant zu vermitteln sind. Das Projekt untersucht die Ausbildungssituation, die Verwertung der erworbenen Qualifikationen, die Entwicklungen bei den Sozialversicherungsträgern sowie die Vorstellungen des Ausbildungspersonals zu Ausbildungsinhalten und -organisation. Bedingt durch die notwendige Aufnahme neuer spezifischer Ausbildungsinhalte, die besonders die Krankenkassen berühren, wird der Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter künftig nach fünf Fachrichtungen zu spezialisieren sein.
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