Lernerfolgskontrolle in der betrieblichen Ausbildung und Zwischenprüfung

Coverbild: BWP-Sonderheft 1991
Autor/in
Ausgabe/Jahr (Jahrgang) 7/1991 (20)
Seite(n) 43-44
Sprachen
    deutsch
Schlagworte

Die Problematik ,,Lernerfolgskontrollen in der betrieblichen Ausbildung'' wurde aufgegriffen, da es künftig auch in den neuen Ländern der einzelbetrieblichen Entscheidung überlassen bleibt, ob, wie und wie oft der Lernfortschritt der Auszubildenden in der betrieblichen Ausbildung ermittelt wird. Entsprechende Verpflichtungen, wie sie in der DDR durch das Berücksichtigen der Vorleistungen (Vorzensur) bei Abschlußprüfungen und mit der Führung der Lehrlingsbegleitmappe erwuchsen, sind bei der Ausbildung nach BBiG/HwO und auf der Grundlage der Ausbildungsordnungen nicht mehr gegeben. Die sich daraus ergebende veränderte Problemlage des Ausbildungspersonals und Untersuchungsergebnisse des Bundesinstituts für Berufsbildung, die die Problematik der Lernerfolgskontrollen tangieren, sind der Anlaß, um im folgenden einige Denkanstöße zu Lernerfolgskontrollen allgemein, zur Ermittlung von berufsübergreifenden Qualifikationen und zur Zwischenprüfung zu geben. Bei den Untersuchungsergebnissen handelt es sich vor allem um die in vielfältigen Modellversuchen erprobten neuen Lernmethoden, deren Anwendung insbesondere auch auf die Entwicklung berufsübergreifender Qualifikationen abzielt, und um Erkenntnisse zur Zwischenprüfung.