Meistertitel nur zum Schein?

Bedeutung des Meistertitels für den Betrieb eines Handwerks und für die Qualitätssicherung der Ausbildung

Autor/in
Ausgabe/Jahr (Jahrgang) 5/2009 (38)
Seite(n) 53-54
URN urn:nbn:de:0035-bwp-09553-9
Sprachen
    deutsch
Schlagworte

Eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung berechtigt zur Eintragung in die Handwerksrolle und damit zum selbstständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe. Darüber hinaus wird die Befugnis erworben, Lehrlinge auszubilden und den Meistertitel zu führen. Es reicht allerdings nicht aus, nur formal den Meistertitel vorzuweisen, wie ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. 3. 2009 (5 AZR 355/08) verdeutlicht. Dieses höchstrichterliche Urteil soll zum Anlass genommen werden darzustellen, welche Bedeutung der Meistertitel für denBetrieb eines Handwerks und für die Ausbildung hat.