Qualitätssicherung bei der Qualifizierung der betrieblichen Ausbilderinnen und Ausbilder

Eine erste Würdigung der neuen AEVO und des Rahmenplans

Autor/in
Ausgabe/Jahr (Jahrgang) 5/2009 (38)
Seite(n) 19-22
URN urn:nbn:de:0035-bwp-09519-7
Sprachen
    deutsch
Schlagworte

In die pädagogische Qualifizierung des Ausbildungspersonals ist Bewegung gekommen. Aufgrund der Aussetzung der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) in den Jahren 2003 bis 2009 wurde gelegentlich gefragt, ob formelle Nachweise für Ausbilder/-innen überhaupt notwendig seien. Mit Verabschiedung der neuen AEVO im Januar 2009 wurde ein wichtiges Signal für die Notwendigkeit pädagogischer Qualifizierung von Ausbildern gegeben. Der Rahmenplan vom Juni 2009 sichert bei der Durchführung von Lehrgängen zum Erwerb der Ausbilderqualifikation bundesweit einheitliche Qualitätsstandards. Im Beitrag werden die neue AEVO und der Rahmenlehrplan vor dem Hintergrund veränderter Anforderungen in der Ausbildungspraxis gewürdigt.