Berufliche Kompetenz: Handeln können, wollen und dürfen

Zur Klärung eines diffusen Begriffs

Autor/in
Ausgabe/Jahr (Jahrgang) 3/2009 (38)
Seite(n) 14-17
URN urn:nbn:de:0035-bwp-09314-7
Sprachen
    deutsch
Schlagworte

Berufliche Kompetenz kann einerseits als eine Kombination aus Wissen, Kenntnissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Motiven, Emotionen und moralischer Urteilsfähigkeit (handeln wollen und können) betrachtet werden und andererseits als gesellschaftlich bestimmte Zuständigkeit für Aufgaben und/oder Sachgebiete (handeln dürfen). Ziel des Beitrags ist es, diese beiden Bestimmungen sprachlich begrifflich voneinander abzugrenzen und sie in einer dritten Bestimmung zusammenzuführen. Berufliche Kompetenz erscheint dann als Produkt einer Wechselwirkung von individueller Auslegung von Zuständigkeiten anforderungsgemäß zu bewältigen. Die begriffliche Klärung macht sichtbar, dass die Ordnungsmittel für die Ausbildung nur bedingt einlösbare Ziele vorgeben.