Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit/der Teilzeitberufsausbildung (§ 8 BBiG/§ 27 HwO) sowie vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 1 BBiG/§ 37 Abs. 1 HwO)

Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 27. Juni 2008